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Förderungen zum Thema Schulen

ESF+ JTF 21-27 - Beratungs- und Qualifizierungsförderung des Landes Kärnten im Rahmen des JTF
Kärnten
Was wird gefördert? Beratungs- und Qualifizierungsleistungen im Rahmen des Green Deal bzw. des Just Transition Fund (JTF) Wer wird gefördert bzw. wer kann Anträge stellen? Unternehmen, Non Profit Organisationen, Vereine, Schulen/Bildungseinrichtungen der Sekundarstufe in der JTF-Region (in Kärnten sind das Völkermarkt, Wolfsberg, Feldkirchen, St. Veit und Villach Land). Arbeitnehmer:innen müssen entweder den Hauptwohnsitz oder den Arbeitsplatz in einer der JTF-Regionen haben. Teilnehmer:innen in Arbeitsmarktprogrammen müssen den Hauptwohnsitz in einer der JTF-Regionen haben. Wo können die Anträge gestellt werden? Elektronisch auf der Homepage des Landes Kärnten unter www.ktn.gv.at/jtf. Wofür können Anträge gestellt werden? Beratungsleistungen für die Managementebene und die Arbeitnehmer*innen von Unternehmen Beratungsleistungen für Arbeitnehmer*innen von NPO sowie für arbeitslose Personen, die in Arbeitsmarktprogrammen teilnehmen Beratungsleistungen für Schulen/Bildungseinrichtungen Qualifizierungsleistungen von Arbeitnehmer:innen in Unternehmen und NPO Qualifizierungsleistungen für arbeitslose Personen, die in Arbeitsmarktprogrammen teilnehmen Welche Themen werden beraten? Themen, die mit dem JTF in Zusammenhang stehen; dies sind insbesondere: Reduktion von THG-Emissionen, Reduktion bzw. Veränderung des Energie- und Ressourceneinsatzes, Erhöhung des Einsatzes von Recycling/Kreislaufwirtschaft Von wem werden die Beratungs- und Qualifizierungsleistungen durchgeführt? von professionellen Beratungs- und Qualifizierungsunternehmen, die inkl. ihrer Beratungs- und Qualifizierungsleistungen bzw. maßnahmen von einer unabhängigen Jury ausgewählt worden sind Vorgesehen ist darüber hinaus ein durchgehendes Monitoring der Maßnahmen, um etwaige Green Washing-Effekte herauszufiltern und grundlegendes Datenmaterial zu den gesetzten Maßnahmen sowie den daraus entstehenden Potentialen und Entwicklungen zu erhalten.
Förderung von Administrativen Assistenzen im Pflichtschulbereich
Tirol
Für administrative Assistenzkräfte im Sinne des § 2 AdminAss Controllingverordnung für Pflichtschulen, leistet der Bund einen Zweckzuschuss im Umfang von 66,67% der Kosten des Fördergebers für den Personalaufwand der administrativen Assistenzen. Der Personalaufwand berechnet sich aus dem konkreten Brutto-Zahlungsfluss inklusive Sonderzahlungen, Dienstgeberbeiträge und Pensionsbeiträge. Folgende Rahmenbedingungen betreffend die Schulstandorte gelten für das Abrufen des Zweckzuschusses des Bundes: . 0,5 Vollbeschäfligungsäquivalente für Schulen mit mehr als 200 Schülerinnen und Schülern, . 0,25 Vollbeschäftigungsäquivalente für Schulen mit mehr 80 bis 200 Schülerinnen und Schülern, . Bis zu 0,25 Vollbeschäftigungsäquivalente für Schulen mit weniger als 80 Schülerinnen und Schülern, wobei grundsätzlich eine Bündelung von mehreren Schulstandorten zur Erzielung eines höheren Beschäftigungsausmaßes angestrebt werden soll. Um den Schulerhaltern von Tiroler Pflichtschulen, denen im Zuge des gegenständlichen Projektes administrative Assistenzen zur Verfügung gestellt werden können, die Anstellung von administrativen Assistenzkräften und damit die Nutzung des Zweckzuschusses des Bundes ohne etwaige zusätzliche Belastungen zu ermöglichen, wird eine anteilige Förderung des Personalaufwandes (Co Finanzierung 33,33%) seitens des Landes Tirol gewährt. Eine Förderung der im Zuge des Projekts anfallenden Verwaltungskosten wird ebenfalls seitens des Landes Tirol gewährt.