Beitrag des Landes zu den Kosten für den schulärztlichen Dienst Link zur Förderung kopieren

Das Land hat dem gesetzlichen Schulerhalter 40 % der Kosten, die ihm aus der Beistellung von Schulärzten erwachsen, zu ersetzen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Tirol, Abteilung Öffentliche Gesundheit
gesundheit@tirol.gv.at
https://www.tirol.gv.at/gesundheit-vorsorge/oeffentliche-gesundheit/

Die Kosten werden nur insoweit ersetzt, als sie für jede angefangene Arbeitsstunde die Höhe der Überstundenvergütung, die einem Landesbeamten der Dienstklasse VIII, Gehaltsstufe 7, gebührt, sowie die Höhe des Kilometergeldes für systemisierte Privatfahrzeuge nach den für Landesbeamte geltenden Vorschriften nicht übersteigen.

Rechtsgrundlage

Tiroler Schulorganisationsgesetz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Referenznummer

1014125

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