Beitrag des Landes zu den Kosten für den schulärztlichen Dienst Link zur Förderung kopieren

Das Land hat dem gesetzlichen Schulerhalter 40 % der Kosten, die ihm aus der Beistellung von Schulärzten erwachsen, zu ersetzen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Tirol, Abteilung Öffentliche Gesundheit
gesundheit@tirol.gv.at
https://www.tirol.gv.at/gesundheit-vorsorge/oeffentliche-gesundheit/

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Kosten werden nur insoweit ersetzt, als sie für jede angefangene Arbeitsstunde die Höhe der Überstundenvergütung, die einem Landesbeamten der Dienstklasse VIII, Gehaltsstufe 7, gebührt, sowie die Höhe des Kilometergeldes für systemisierte Privatfahrzeuge nach den für Landesbeamte geltenden Vorschriften nicht übersteigen.

Rechtsgrundlage

Tiroler Schulorganisationsgesetz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Referenznummer

1014125