Zuschuss zu den Instrumentenankäufen der Landesmusikschulen Link zur Förderung kopieren

  • Das Land Tirol leistet Zuschüsse zu den Anschaffungskosten der Musikinstrumente.
  • Die Zuschüsse haben 55 v.H. der angemessenen Anschaffungskosten zu betragen.
  • Die Förderung richtet sich an die Gemeinde, in der die Landesmusikschule errichtet werden soll.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Tirol, Abteilung Landesmusikdirektion
landesmusikdirektion@tirol.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Tiroler Musikschulgesetz, Allgemeine Richtlinie des Landes Tirol für Förderungen aus Landesmitteln
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Referenznummer

1038702