ESF+ JTF 21-27 - Beratungs- und Qualifizierungsförderung des Landes Kärnten im Rahmen des JTF Link zur Förderung

Was wird gefördert?

  • Beratungs- und Qualifizierungsleistungen im Rahmen des Green Deal bzw. des Just Transition Fund (JTF)

Wer wird gefördert bzw. wer kann Anträge stellen?

  • Unternehmen, Non Profit Organisationen, Vereine, Schulen/Bildungseinrichtungen der Sekundarstufe in der JTF-Region (in Kärnten sind das Völkermarkt, Wolfsberg, Feldkirchen, St. Veit und Villach Land).
  • Arbeitnehmer:innen müssen entweder den Hauptwohnsitz oder den Arbeitsplatz in einer der JTF-Regionen haben.
  • Teilnehmer:innen in Arbeitsmarktprogrammen müssen den Hauptwohnsitz in einer der JTF-Regionen haben.

Wo können die Anträge gestellt werden?

  • Elektronisch auf der Homepage des Landes Kärnten unter www.ktn.gv.at/jtf.

Wofür können Anträge gestellt werden?

  • Beratungsleistungen für die Managementebene und die Arbeitnehmer*innen von Unternehmen
  • Beratungsleistungen für Arbeitnehmer*innen von NPO sowie für arbeitslose Personen, die in Arbeitsmarktprogrammen teilnehmen
  • Beratungsleistungen für Schulen/Bildungseinrichtungen
  • Qualifizierungsleistungen von Arbeitnehmer:innen in Unternehmen und NPO
  • Qualifizierungsleistungen für arbeitslose Personen, die in Arbeitsmarktprogrammen teilnehmen

Welche Themen werden beraten?

  • Themen, die mit dem JTF in Zusammenhang stehen; dies sind insbesondere: Reduktion von THG-Emissionen, Reduktion bzw. Veränderung des Energie- und Ressourceneinsatzes, Erhöhung des Einsatzes von Recycling/Kreislaufwirtschaft

Von wem werden die Beratungs- und Qualifizierungsleistungen durchgeführt?

  • von professionellen Beratungs- und Qualifizierungsunternehmen, die inkl. ihrer Beratungs- und Qualifizierungsleistungen bzw. maßnahmen von einer unabhängigen Jury ausgewählt worden sind

Vorgesehen ist darüber hinaus ein durchgehendes Monitoring der Maßnahmen, um etwaige Green Washing-Effekte herauszufiltern und grundlegendes Datenmaterial zu den gesetzten Maßnahmen sowie den daraus entstehenden Potentialen und Entwicklungen zu erhalten.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 11, Arbeitsmarkt und Wohnbau, Sachgebiet Arbeitsmarkt- ZWIST Kärnten
Mießtaler Straße 1
05053631111
martin.rossmann@ktn.gv.at
https://www.esf.at

Rechtsgrundlage

Verordnungen (EU) 1056/2021, 1057/2021 und 1060/2021 Sonderrichtlinie des BMAW zum ESF + und JTF Programm zum ESF+ und JTF „Beschäftigung Österreich 2021-2027“ der VB Grundsatzvereinbarung zum ESF+ und JTF (Bund-Land) Veröffentlichte Vorgaben der VB, insbesondere „Zuschussfähige Kosten“, „Vorgaben Restkostenpauschale“; „Simplifizierungen im ESF+ und JTF“, „Definition der Indikatoren“, “Querschnittsziele“, „Informations- und Publizitätsvorschriften“, etc. (siehe www.esf.at)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1065184