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Fahrtkostenunterstützung von Tiroler Schulklassen und Jugendgruppen nach Südtirol und ins Trentino zur Förderung des Austauschs und des Zusammenwachsens in der Europaregion

Sinn und Zweck dieser Fahrten nach Südtirol bzw. ins Trentino ist in erster Linie, Land und Leute kennenzulernen und sich mit kulturellen, wirtschaftlichen, sozialen und geschichtlichen Themen Südtirols bzw. des Trentino auseinanderzusetzen. Begegnungen und Partnerschaften zwischen Nord-, Ost- und Südtiroler bzw. Trentiner Schülern werden besonders gefördert.

Teilnahmeberechtigt sind Schulklassen und Jugendgruppen aus Nord- und Osttirol. 

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Abteilung Südtirol, Europaregion und Aussenbeziehungen
aussenbeziehungen@tirol.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Förderung beträgt grundsätzlich 50% der tatsächlichen Fahrtkosten (inkl. Nebenkosten wie Maut- oder Parkgebühren). Übersteigen die tatsächlichen Fahrtkosten die im eingebrachten Kostenvoranschlag enthaltenen Beträge, so sind die im eingebrachten Kostenvoranschlag enthaltenen Beträge maßgeblich. Für Fahrten nach Südtirol oder ins Trentino, die einen projektbezogenen (inhaltlichen, sprachlichen, kulturellen) Austausch mit Schulklassen/Jugendlichen beinhalten oder eine bestehende Schulpartnerschaft intensivieren, kann ein höherer Fahrtkostenzuschuss (80%) gewährt werden.

Die Schule hat mit Originalbelegen (Rechnung und Einzahlungsbeleg) die durchgeführte Fahrt nachzuweisen. Der Abrechnung ist neben den genannten Nachweisen auch ein Kurzbericht über die Exkursion beizulegen, der im Falle von Kontaktfahrten und Schulpartnerschaften auch Fotos beinhalten muss. Die Schule hat nach Abschluss der Fahrt die gesamten Fahrtkosten an das Verkehrsunternehmen zu bezahlen und die Originalrechnung samt Einzahlungsbeleg und Kurzbericht der Abteilung zu übermitteln. Nach Überprüfung der Rechnung, des Einzahlungsbeleges und des Kurzberichtes wird der Förderungsbetrag auf das angegebene Konto angewiesen.

Rechtsgrundlage

Richtlinien für den Fahrtkostenzuschuss nach Südtirol-Trentino, Allgemeine Richtlinie des Landes Tirol für Förderungen aus Landesmitteln
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Referenznummer

1020544