Für administrative Assistenzkräfte im Sinne des § 2 AdminAss Controllingverordnung für Pflichtschulen, leistet der Bund einen Zweckzuschuss im Umfang von 66,67% der Kosten des Fördergebers für den Personalaufwand der administrativen Assistenzen. Der Personalaufwand berechnet sich aus dem konkreten Brutto-Zahlungsfluss inklusive Sonderzahlungen, Dienstgeberbeiträge und Pensionsbeiträge.
Folgende Rahmenbedingungen betreffend die Schulstandorte gelten für das Abrufen des Zweckzuschusses des Bundes:
. 0,5 Vollbeschäfligungsäquivalente für Schulen mit mehr als 200 Schülerinnen und Schülern,
. 0,25 Vollbeschäftigungsäquivalente für Schulen mit mehr 80 bis 200 Schülerinnen und Schülern,
. Bis zu 0,25 Vollbeschäftigungsäquivalente für Schulen mit weniger als 80 Schülerinnen und Schülern,
wobei grundsätzlich eine Bündelung von mehreren Schulstandorten zur Erzielung eines höheren Beschäftigungsausmaßes angestrebt werden soll.
Um den Schulerhaltern von Tiroler Pflichtschulen, denen im Zuge des gegenständlichen Projektes administrative Assistenzen zur Verfügung gestellt werden können, die Anstellung von administrativen Assistenzkräften und damit die Nutzung des Zweckzuschusses des Bundes ohne etwaige zusätzliche Belastungen zu ermöglichen, wird eine anteilige Förderung des Personalaufwandes (Co Finanzierung 33,33%) seitens des Landes Tirol gewährt.
Eine Förderung der im Zuge des Projekts anfallenden Verwaltungskosten wird ebenfalls seitens des Landes Tirol gewährt.