Förderung des Musikschulwesens und der Musikausbildung in Vorarlberg Link zur Förderung kopieren

Das Land Vorarlberg fördert das Vorarlberger Musikschulwesen mit dem Ziel, ein möglichst flächendeckendes Netz leistungsfähiger Musikschulen zu schaffen und die musikalische Ausbildung der Jugend Vorarlbergs zu sozial verträglichen Tarifen zu ermöglichen.

Die Förderung besteht aus:

  • Personalkostenförderung für Musikschulen
  • Fahrtkosten- und Fahrtzeitvergütung für Musikschulen
  • Projektförderung für Musikschulen
  • Förderung von Tanzausbildungen außerhalb von Musikschulen
  • Förderung von außerschulischen Musik- und Orchesterprojekten

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Wissenschaft und Weiterbildung
wissenschaft@vorarlberg.at
https://www.vorarlberg.at/wissenschaft

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Richtlinie der Vorarlberger Landesregierung für die Förderung des Musikschulwesens sowie von Tanzausbildungen außerhalb von Musikschulen in Vorarlberg; Förderung von außerschulischen Musik- und Orchesterprojekten; Kulturförderungsgesetz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1031178