Eine Förderung für Kunst- und Kulturprojekte in Schulen sowie für Kulturfreifahrten kann – mit Ausnahme der Pflichtschulen der Stadt Salzburg - von allen Schulen im Bundesland Salzburg beantragt werden.
Gefördert werden Kunst- und Kulturprojekte in Schulen in allen Sparten, die
- Dialogcharakter haben
- außerschulische Impulse von Kunstschaffenden einbeziehen
- Schülerinnen und Schülern eine aktive und kreative Mitgestaltung ermöglichen
- innovativ und prozessorientiert sind
- Schülerinnen und Schülern zu einem offenen, kritischen Umgang mit Kunst und Kultur befähigen
- ein schlüssiges Projektziel oder einen schlüssigen Projektprozess vorweisen.
Gefördert werden die Fahrtkosten für Schülerinnen und Schülern beim Besuch von kulturellen Veranstaltungen, insbesondere für Theater-, Konzert- oder Ausstellungsbesuche.
Wenn keine öffentlichen Verkehrsmittel verwendet werden können, muss nachvollziehbar begründet sein, warum ein Busunternehmen beauftragt wird.