Kulturvermittlung in Schulen - Projektförderung Link zur Förderung kopieren

Eine Förderung für Kunst- und Kulturprojekte in Schulen sowie für Kulturfreifahrten kann – mit Ausnahme der Pflichtschulen der Stadt Salzburg - von allen Schulen im Bundesland Salzburg beantragt werden.

Gefördert werden Kunst- und Kulturprojekte in Schulen in allen Sparten, die

  • Dialogcharakter haben
  • außerschulische Impulse von Kunstschaffenden einbeziehen
  • Schülerinnen und Schülern eine aktive und kreative Mitgestaltung ermöglichen
  • innovativ und prozessorientiert sind
  • Schülerinnen und Schülern zu einem offenen, kritischen Umgang mit Kunst und Kultur befähigen
  • ein schlüssiges Projektziel oder einen schlüssigen Projektprozess vorweisen.

Gefördert werden die Fahrtkosten für Schülerinnen und Schülern beim Besuch von kulturellen Veranstaltungen, insbesondere für Theater-, Konzert- oder Ausstellungsbesuche.

Wenn keine öffentlichen Verkehrsmittel verwendet werden können, muss nachvollziehbar begründet sein, warum ein Busunternehmen beauftragt wird.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Salzburg, Abteilung 2: Kultur, Bildung, Gesellschaft und Sport; Referat 2/04 Kunst und Kultur
kunst-kultur@salzburg.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 18.01.2025)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Nach Projektabschluss: Verwendungsnachweisformular

Rechtsgrundlage

§§ 1 und 3 Abs. 1 lit g Salzburger Kulturförderungsgesetz, LGBl Nr 14/1998 idgF und Allgemeine Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln des Landes
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1018506