Die finanzielle Förderung erfolgt aufgrund eines rechtzeitig eingebrachten und vollständig ausgefüllten Förderansuchens. Die Projekte müssen kostendeckend geplant werden. (Ausgeglichener Finanzplan) Die Kosten können nicht vollständig vom Land Salzburg getragen werden, das heißt, es müssen auch Beiträge von anderen Stellen geleistet werden.
Es werden in erster Linie die Kosten für KünstlerInnen (Honorar, Fahrt- und Aufenthaltskosten) gefördert.
Ausgenommen von einer Förderung sind:
- Eintrittsgelder und Fahrtkosten von SchülerInnen beim Besuch von kulturellen Veranstaltungen und Einrichtungen
- Honorare für LehrerInnen
- Frontalveranstaltungen
- Veranstaltungen in den Schulferien
Förderansuchen für Projekte mit einem Förderbedarf seitens des Landes bis € 1.000,- können jederzeit, jedoch spätestens 14 Tage vor Durchführung des Projekts, eingereicht werden.
In diesen Fällen entscheidet das Referat Kultur und Wissenschaft des Landes über die Vergabe der Mittel.
Förderansuchen für Projekte mit einem Förderbedarf seitens des Landes über € 1.000,-- (also ab € 1.001,--) können jeweils bis 1. Dezember bzw. 20. Februar eingereicht werden.
Die Vergabe dieser Fördermittel erfolgt über Vorschlag einer unabhängigen Jury.
Förderansuchen für Projekte mit einem Förderbedarf seitens des Landes bis € 1.000,-- können jederzeit, jedoch spätestens 14 Tage vor Durchführung des Projekts, eingereicht werden.
In diesen Fällen entscheidet das Referat Kultur und Wissenschaft des Landes über die Vergabe der Mittel.
Förderansuchen für Projekte mit einem Förderbedarf seitens des Landes über € 1.000,-- (also ab € 1.001,--) können jeweils bis 1. Dezember bzw. 20. Februar eingereicht werden.
Die Vergabe dieser Fördermittel erfolgt über Vorschlag einer unabhängigen Jury.