Förderung von Besuchen der Landeshauptstadt Tirols - "Innsbruck-Aktion" Link zur Förderung kopieren

Tirols Volksschulen, Mittelschulen, Sonderschulen, Klassen von Sonderpädagogischen Zentren sowie Unterstufenklassen der Gymnasien - außer in den Bezirken Innsbruck-Stadt und Innsbruck-Land - haben die Möglichkeit, im Rahmen der Innsbruck-Aktion die Landeshauptstadt kennen zu lernen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Tirol, Abteilung Elementarbildung und allgemeines Bildungswesen
Heiliggeiststraße 7
6020 Innsbruck
05125087742
elementar.bildung@tirol.gv.at
https://www.tirol.gv.at/bildung/elementarbildung/

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Für die Antragstellung entstehen keine Kosten.

Rechtsgrundlage

Richtlinie Förderung für Besuche der Landeshauptstadt Tirols „Innsbruck- Aktion“
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1061589