Förderung der Beaufsichtigung von Pflichtschülern Link zur Förderung kopieren

Gefördert wird die Beaufsichtigung von Schülern/innen

- bis zu 15 Minuten vor Schulbeginn,

- in der Mittagspause und

- nach Schulschluss bis zur Abfahrt des entsprechenden Verkehrsmittels.

Die Kosten der Beaufsichtigung hat pro Semester der jeweilige Schulerhalter zu tragen. Durch die ggst. Förderung können die vom Schulerhalter getragenen Beaufsichtigungskosten bis zu 50%, jedoch maximal mit einem Betrag von EUR 8,75 pro Aufsichtsstunde, vom Land übernommen werden. 

Antragsberechtigt sind Schulerhalter allgemeinbildender privater Pflichtschulen; ausgenommen sind Schulstandorte, die ganztägig geführt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der oö. Landesregierung Direktion Kultur und Gesellschaft Abteilung Gesellschaft
Bahnhofplatz 1 4021 Linz
0732772015501
geft.post@ooe.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Abrechnung der im vergangenen Schuljahr ausbezahlten Abgeltung.

Rechtsgrundlage

Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich idgF; Richtlinien für die Beaufsichtigung von Pflichtschülern idgF;
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1031194