Gefördert wird die Beaufsichtigung von Schülern/innen
- bis zu 15 Minuten vor Schulbeginn,
- in der Mittagspause und
- nach Schulschluss bis zur Abfahrt des entsprechenden Verkehrsmittels.
Die Kosten der Beaufsichtigung hat pro Semester der jeweilige Schulerhalter zu tragen. Durch die ggst. Förderung können die vom Schulerhalter getragenen Beaufsichtigungskosten bis zu 50%, jedoch maximal mit einem Betrag von EUR 8,75 pro Aufsichtsstunde, vom Land übernommen werden.
Antragsberechtigt sind Schulerhalter allgemeinbildender privater Pflichtschulen; ausgenommen sind Schulstandorte, die ganztägig geführt werden.