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Förderungen zum Thema Sport, Freizeit

Förderung Kinder- und Jugendsport
Niederösterreich
Gegenstand der Förderung ist die anteilige Unterstützung der Kosten für effektive und effiziente Maßnahmen und Projekte im Kinder- und Jugendsport mit niederösterreichweiter Wirkung (zumindest überkommunal, regional und überregional). Die sportliche Aktivität (mit mittlerer Intensität ab dem metabolischen Äquivalent - MET - von 5) für die Zielgruppe der Kinder (im Alter von 0-13 Jahre) und Jugendlichen (im Alter von 14-18 Jahren) soll bedarfsgerecht initiiert bzw. entwickelt und die nachhaltige Einbindung von Sportvereinen gewährleistet werden. Maßnahmenförderung Einsatz von Trainern, wie Übungsleiter, staatlich geprüfte Instruktoren und Trainer, Diplomtrainer, Sportlehrer sowie Bewegungscoaches und Freizeitpädagogen mit Schwerpunkt Sport; eine regelmäßige Trainerfortbildung (alle 3-5 Jahre) wird vorausgesetzt. Projektförderung Organisationsübergreifende Kooperationsprojekte: in Zusammenarbeit der NÖ Sportdachverbände (und deren Mitgliedsvereine) untereinander, in Zusammenarbeit zwischen den NÖ Sportdachverbänden und den NÖ Sportfachverbänden bzw. den NÖ Organisationen mit besonderer Aufgabenstellung im Sport (bzw. deren Mitgliedsvereine), insbesondere bei sportartenspezifischen Projekten an der Schnittstelle wettkampforientierter Breiten- und Leistungssport, in Zusammenarbeit zwischen den NÖ Sportdachverbänden (und ihren Mitgliedsvereinen) und sonstigen Sportnetzwerkpartnern anderer Sektoren außerhalb des organisierten Sports.
Förderung und Gestaltung des Salzburger Naturerholungsraums
Salzburg
Das Förderprogramm orientiert sich an übergeordneten Landesstrategien in denen Erholung und Erlebnis in der Natur, Tourismus und Entwicklung des ländlichen Raumes angesprochen werden. Leistungsempfänger: Gebietskörperschaften, Tourismusverbände, Regionalverbände, Vereine, deren Statuten gemäß den Zielsetzungen der Leistungsgegenstände unter Punkt 3. entsprechen, Verbände aus Sport, Tourismus und Freizeitwirtschaft Leistungsgegenstände: 1. Errichtung und Ausbau von Mountainbike-Routen und Single-Trails Adaption und Ausbau alter Steiganlagen, sowie die Schaffung eines Grundangebotes von Trails im Sinne der Entflechtung von Wanderern und Bikern. 2. Errichtung und Ausbau von Klettergärten, Klettersteigen und Bouldergebieten Verbesserung der Sicherheitsstandards, Sicherstellung der nachhaltigen Nutzungsmöglichkeit durch Übereinkommen mit Grundeigentümern, Verbesserung des Angebots in intensiv genutzten Gebieten und Begleiteinrichtungen. 3. Skitourenprojekte, Freerideprojekte Maßnahmen zur Konfliktregelung in intensiv genutzten Skitourengebieten, Errichtung von Parkplätzen an Einstiegsstellen zu Skitourenrouten. 4. Winterwandern, Schneeschuhwandern Vorausschauende Konfliktlösung in Regionen, die ein neues Angebot bei diesem Thema entwickeln wollen. 5. Errichtung und Verbesserung von landschaftsverträglichen Infrastrukturprojekten zur Erholungsraumgestaltung und multifunktionale Projekte wie insbesondere Kinderspielplätze, Themenwege, Adaptionen im Sinne der Barrierefreiheit, Rastplätze, Biotope, Parkplätze, Lehrpfade, Motorikanlagen, waldpädagogische Einrichtungen, multifunktionale Erholungseinrichtungen, Generationenparks etc., wenn diese im Freiland (als offene Landschaft in Abgrenzung zum Siedlungsgebiet) bzw. unmittelbar an einer überregionalen Erholungseinrichtung (auch innerhalb eines Ortsgebietes) errichtet werden. Diese können auch als Begleiteinrichtungen zu den Punkten (1) – (4) beantragt werden. 6. Anlage und Verbesserung von Leitsystemen Landesweit einheitliche Beschilderungssysteme, sofern sie nicht den Punkten (1) – (4) zuordenbar sind.
Förderung von Sportdachverbänden
Steiermark
Den steirischen Landesdachverbänden (ASKÖ, ASVÖ und SPORTUNION) werden alljährlich Förderungsmittel mit folgendem Aufteilungsschlüssel zur Verfügung gestellt: 40 % für administrative Unterstützung, zur Erhaltung und Entwicklung eines flächendeckenden Vereinsnetzwerkes des steirischen Sports durch eine professionelle Verbandsorganisation in organisatorischer und fachlicher Hinsicht; 60 % für Unterstützungsmaßnahmen von verbandsangehörigen Vereinen und für Projekte: Gründungssubvention: Jedem neuen Verein steht eine Gründungssubvention zu, welche mit Rechnungen für den Ankauf von Stempel, Briefpapier, Kuverts, ... abgerechnet werden kann. (Die Höhe ist bei allen 3 Dachverbänden unterschiedlich, Sportunion z.B. 80 EUR) Bausubvention: Bei baulichen Tätigkeiten hat Ihr Verein die Möglichkeit bis zum 31. März des entsprechenden Jahres um eine Bausubvention anzusuchen. Gerätesubvention: Beim Ankauf von Trainingsutensilien oder Ähnlichem besteht ebenfalls die Möglichkeit um eine Subvention anzusuchen. Aus- und Fortbildungskosten: Da es den DV Steiermark ein großes Anliegen ist qualifizierte Trainer und Übungsleiter in den Vereinen zu haben, gibt es für Aus- und Fortbildungen eine finanzielle Unterstützung. Fahrtkostenvergütung: Fahrten zu Meisterschaften werden, wenn der entsprechende Erfolg verzeichnet wurde, mit einem Zuschuss gefördert. Spitzensportförderung: Hat Ihr Verein einen oder mehrere Spitzensportler, besteht die Möglichkeit um eine Spitzensportförderung anzusuchen. Wettkampfzuschuss: Wenn Ihr Verein Wettkämpfe oder Veranstaltungen organisiert oder durchführt, gibt es ebenfalls die Möglichkeit einen finanziellen Zuschuss Steiermark zu erhalten.
Förderung von sportmedizinischen und sportpsychologischen Untersuchungen
Tirol
Das Land Tirol bietet als Serviceleistung für die vom Tiroler Landessportrat anerkannten Tiroler Sportfachverbände sportmedizinische und sportpsychologische Untersuchungen an. Sportmedizinische Untersuchung: Die Sportabteilung des Landes hat für die sportmedizinische Versorgung der Tiroler Bevölkerung und insbesondere für die Tiroler SportlerInnen (die über den Tiroler Vereins- und Verbandssport an Wettkämpfen und Meisterschaften teilnehmen) sportmedizinische Untersuchungsstellen eingerichtet. Im Rahmen der Sportmedizinischen Untersuchungen werden gemeinsam mit dem ISAG (Institut für Sport-, Alpinmedizin und Gesundheitstourismus), dem Bezirkskrankenhaus St. Johann, der Tiroler Gebietskrankenkasse, der Ärztekammer und dem avomed (Arbeitskreis für Vorsorgemedizin und Gesundheitsförderung in Tirol) Sporttauglichkeitsuntersuchungen und medizinische Leistungsdiagnostik angeboten. Sporttauglichkeitsuntersuchungen: Werden für Schüler/Jugendliche ab dem vollendeten 6. bis zum vollendeten 19. Lebensjahr von den niedergelassenen Sportärzten in Tirol durchgeführt. Sportmedizinische Leistungsdiagnostik: Grundsätzlich haben alle akkreditierten Tiroler SpitzensportlerInnen der Nachwuchsklassen und der Allgemeinen Klasse, die einem Tiroler Landesverband angehören und an internationalen Wettkämpfen und/oder österreichischen Meisterschaften teilnehmen, die Berechtigung einmal jährlich eine sportmedizinische Leistungsdiagnostik (Leistungspaket A oder B) durchzuführen; dies betrifft auch LeistungssportlerInnen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr. Bei Mannschaftssportarten betrifft es jene Vereine, die in den höchsten Ligen (1. und 2. Bundesliga sowie Regionalliga) vertreten sind. Der Verein meldet die SportlerInnen mittels entsprechender Erfassungsliste für die Sporttauglichkeitsuntersuchung oder für die Leistungsdiagnostik an den Sportfachverband, dieser bestätigt die Meldung und leitet sie an die Sportabteilung weiter. Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Information zur den sportmedizinischen Untersuchungen in Tirol. Sportpsychologische Betreuung: Das Land Tirol bietet Förderungen für sportpsychologische Betreuung (€ 27,- Förderung und € 45,- Selbstbehalt pro Beratungseinheit) von akkreditierten Tiroler LeistungssportlerInnen und TrainerInnen an. SportpsychologInnen/MentaltrainerInnen fakturieren ihre Honorarnote an den Verband, der Verband zahlt Honorarnote an die SportpsychologInnen/ MentaltrainerInnen, nach Erhalt aller erforderlichen Berichte überweist Land Tirol den Förderbetrag an den Verband. Genauere Information finden Sie unter folgendem Link.
Spitzensport
Österreich
Die Bundesregierung bekennt sich im aktuell geltenden Regierungsprogramm (2020-2024) angesichts der großen Bedeutung des Spitzensports für Österreich (Erfolge bei internationalen Großsportereignissen, Vorbildwirkung für Jugend) dazu, Laufbahnen im Spitzensport zu evaluieren, weiterzuentwickeln und durch verschiedene Förderprogramme im gesamtösterreichischen Interesse zu unterstützen. Aufgrund der rechtlichen Grundlagen sollen sämtliche Initiativen auf Synergien mit anderen Gebietskörperschaften geprüft und abgestimmt werden. Optimale Spitzensportlaufbahnen sollen u.a. durch die Evaluierung der individuellen und strukturellen Sportförderung im Spitzensport, der Überführung der Schulversuche „Leistungssport“ (Duale Karriere-Bildung und Leistungssport/Nachwuchs-kompetenzzentren) ins Regelschulwesen, Schaffung von Leistungssportmodellen der Sekundarstufe I, Weiterentwicklung von Lehre und Leistungssport, Weiterentwicklung der Angebote von Arbeitsplätzen für Spitzensportlerinnen und –sportler im Beruf „Trainerin/Trainer“, systematisierte Abstimmung zwischen den Erfolgsfaktoren einer Leistungssportlaufbahn, Evaluierung und Weiterentwicklung optimaler Rahmenbedingungen durch sportwissenschaftliche Forschung/Betreuung und Begleitung sowie sozialrechtliche Absicherung durch Anschlussarbeitsplätze bei Heer, Polizei und Zoll sichergestellt werden. Die Verbindung sportwissenschaftliche Forschung und Entwicklung und deren praktische Umsetzung im Sinne des Spitzensports ist ebenso ein Kernthema. Sämtliche Förderprogramme vom Nachwuchsleistungssport bis zum Spitzensport sowie zu der Weiterentwicklung der optimalen Rahmenbedingungen sind unter nachstehendem Link verfügbar. Weitere Informationen siehe Link
Sportstätten/Sportinfrastruktur
Österreich
Ziel des Regierungsprogrammes 2020-2024 ist u.a. die Entwicklung eines Österreichischen Sportstättenentwicklungsprogramms auf Basis von akkordierten Kriterien mit den Bundesländern und Gemeinden, die Definition von Versorgungskriterien nach Sportart-Priorisierung für Spitzensport und Breitensport sowie die Evaluierung und allfällige Neuordnung des Finanzierungsschlüssels. Dabei soll verstärkt der „Zentrenansatz“ (Evaluierung, Stärkung und Ausbau) berücksichtigt werden. Regierungsleitprojekte im Zusammenhang mit der Rolle Österreichs als Austragungsort von Großereignissen sollen über Sonderprojekte und Sonderbudgets definiert werden. Zudem soll ein digitaler Marktplatz von Schulsportanlagen, Sportstätten und sämtlichen Sportangeboten unter Berücksichtigung der bestehenden Geoinformationssysteme der Bundesländer, der Angebotsdatenbanken des organisierten Sports und bestehender kommerzieller Sportbuchungsplattformen („Österreichischer Sportstättenatlas“) entstehen. Die Verbesserung der Auslastung öffentlich finanzierter Sportinfrastruktur, Gebäude und anderer Liegenschaften (so z.B. ganzjährige Nutzung von Sportflächen in öffentlicher Hand z.B. Schulen) soll sichergestellt werden. Die Barrierefreiheit und die Berücksichtigung von „green Bau“ (nachhaltiges Bauen – Berücksichtigung der ökologischen, ökonomischen und sozio-kulturellen Faktoren im Baubereich) sind weitere Schwerpunkte. Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link.