Landessportorganisation Salzburg Link zur Förderung kopieren

  • Die Landessportorganisation Salzburg ist eine gem. § 10 Salzburger Landessportgesetz 2018 eingerichtete Körperschaft öffentlichen Rechts. Sämtliche Salzburger Sportvereine sind bei Wahrung ihrer Eigenständigkeit und Selbstverwaltung Mitglieder der Landessportorganisation Salzburg.
  • Das Land Salzburg gewährt der Landessportorganisation Salzburg Förderungen zur Sicherstellung der Erfüllung der Aufgaben.
  • Die Landessportorganisation Salzburg (LSO) unterhält des Weiteren mit dem Universitäts- und Landessportzentrum Salzburg Rif einen Betrieb gewerblicher Art. Hierfür wurde ein Pachtvertrag über die Liegenschaften des Landes zwischen Land und LSO abgeschlossen. Auf Basis des Pachtvertrages, der Vereinbarung zwischen Land und Bund sowie der Nutzungsvereinbarung zwischen Bund, Land, LSO und Stadtgemeinde Hallein vom 26. Juli 1995 ist vereinbart, dass Bund und Land die laufenden Betriebs- und Erhaltungskosten 55 zu 45 Prozent teilen.
  • Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Salzburg, Abteilung Kultur, Bildung, Gesellschaft und Sport

Referat 2/07: Landessportbüro

Gstättengasse 10 / Postfach 527, 5010 Salzburg

Tel.: +43 662 8042-2538

mailto: sport@salzburg.gv.at

https://www.salzburg.gv.at/sport

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Landessportbüro
Oberst-Lepperdinger-Straße 21, 5071 Wals-Siezenheim
0662 8042-2524
sport@salzburg.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.
  • Durchführung einer Jahresüberprüfung durch die bestellten von Rechnungsprüfer und Genehmigung durch den Landessportrat der Landessportorganisation Salzburg
  • Anschließend Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz + Beilagen) unter Vorlage der benötigten Unterlagen an das Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 8: Finanzabteilung zur Genehmigung und Entlastung.

Rechtsgrundlage

Salzburger Landessportgesetz 2018, Pachtvertrag vom 26. Juli 1995, Nutzungsvereinbarung vom 26. Juli 1995, Vereinbarung zwischen Bund und Land vom 26. Juli 1995
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1009489