- Die Landessportorganisation Salzburg ist eine gem. § 10 Salzburger Landessportgesetz 2018 eingerichtete Körperschaft öffentlichen Rechts. Sämtliche Salzburger Sportvereine sind bei Wahrung ihrer Eigenständigkeit und Selbstverwaltung Mitglieder der Landessportorganisation Salzburg.
- Das Land Salzburg gewährt der Landessportorganisation Salzburg Förderungen zur Sicherstellung der Erfüllung der Aufgaben.
- Die Landessportorganisation Salzburg (LSO) unterhält des Weiteren mit dem Universitäts- und Landessportzentrum Salzburg Rif einen Betrieb gewerblicher Art. Hierfür wurde ein Pachtvertrag über die Liegenschaften des Landes zwischen Land und LSO abgeschlossen. Auf Basis des Pachtvertrages, der Vereinbarung zwischen Land und Bund sowie der Nutzungsvereinbarung zwischen Bund, Land, LSO und Stadtgemeinde Hallein vom 26. Juli 1995 ist vereinbart, dass Bund und Land die laufenden Betriebs- und Erhaltungskosten 55 zu 45 Prozent teilen.
- Bei Fragen wenden Sie sich an:
Land Salzburg, Abteilung Kultur, Bildung, Gesellschaft und Sport
Referat 2/07: Landessportbüro
Gstättengasse 10 / Postfach 527, 5010 Salzburg
Tel.: +43 662 8042-2538
mailto: sport@salzburg.gv.at
https://www.salzburg.gv.at/sport