Alpine Schutzhütten und Wege Link zur Förderung kopieren

Gefördert wird die Aufrechterhaltung der alpinen Infrastruktur (Alpine Wege und Steige sowie Schutzhütten) im Schutzgebiet bzw. in unmittelbarer Anbindung für die Besucherlenkung im Nationalparkgebiet.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Salzburger Nationalparkfonds
Mittersill

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Plausibilität der Kosten ist nachzuweisen; Auszahlung erfolgt nach Abrechnung mit Originalbelegen und deren Prüfung.

Mehrkosten durch Überschreitung der Kosten gemäß Finanzplan trägt grundsätzlich der Förderwerber.

Überprüfung vor Ort, Fotodokumentation, Überprüfung der Originalbelege

Rechtsgrundlage

Gesetz vom 29. Oktober 2014 über den Nationalpark Hohe Tauern im Land Salzburg (S.NPG), LGBl. Nr. 3/2015 idgF, Allgemeine Richtlinien betreffend die Gewährung von Förderungsmitteln des Salzburger Nationalparkfonds
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1020916