Förderung für Schutzhütten Link zur Förderung kopieren

Gefördert werden die Sanierung und Instandhaltung von Alpinen Schutzhütten und die Sanierung von Alpinen Biwaks.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 6: Infrastruktur und Verkehr, Referat 6/03: Referat 6/03 - Ing. Andreas SUNTINGER
Michael-Pacher-Straße 36
5020 Salzburg
(0662) 8042 4417
andreas.suntinger@salzburg.gv.at

Nach Rechtskraft der Fördervereinbarung.

Die Abrechnungsunterlagen sind mit Originalbelegen vorzulegen und werden im Ausmaß der Förderung einbehalten oder entwertet.

Rechtsgrundlage

Allgemeinen Förderrichtlinien lt. Beschluss der Salzburger Landesregierung vom 25.5.2020.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1060722

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