Förderung für Schutzhütten Link zur Förderung

Gefördert werden die Sanierung und Instandhaltung von Alpinen Schutzhütten und die Sanierung von Alpinen Biwaks.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 6: Infrastruktur und Verkehr, Referat 6/03: Referat 6/03 - Ing. Andreas SUNTINGER
Michael-Pacher-Straße 36
5020 Salzburg
(0662) 8042 4417
andreas.suntinger@salzburg.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Nach Rechtskraft der Fördervereinbarung.

Die Abrechnungsunterlagen sind mit Originalbelegen vorzulegen und werden im Ausmaß der Förderung einbehalten oder entwertet.

Rechtsgrundlage

Allgemeinen Förderrichtlinien lt. Beschluss der Salzburger Landesregierung vom 25.5.2020.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1060722