Erhaltung Sport- und Geschäftsbetrieb Link zur Förderung kopieren

Als Förderungswerber kommen Tiroler Sportvereine, Sportfach- und Dachverbände, Gemeinden und sonstige juristische Personen mit Sitz in Tirol in Betracht. Zur Erhaltung des Sportbetriebs zählen u. a. Wettkampf- und Trainingsbeschickungen (umfasst auch den Spitzensport für Mannschaften / Teams und EinzelsportlerInnen), Hallen- und Mietkosten, Maßnahmen der Jugendförderung, Geräte- und Materialanschaffungen, sowie Aus- und Weiterbildung, Maßnahmen für Ehrungen bzw. auch Förderung des Frauensports.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Tirol, Abteilung Sport
sport@tirol.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Förderungsrichtlinie gem. § 7 Tiroler Sportförderungsgesetz 2006, Allgemeine Richtlinie des Landes Tirol für Förderungen aus Landesmitteln
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Referenznummer

1011485