Als Förderungswerber kommen Tiroler Sportvereine, Sportfach- und Dachverbände, Gemeinden und sonstige juristische Personen mit Sitz in Tirol in Betracht. Zur Erhaltung des Sportbetriebs zählen u. a. Wettkampf- und Trainingsbeschickungen (umfasst auch den Spitzensport für Mannschaften / Teams und EinzelsportlerInnen), Hallen- und Mietkosten, Maßnahmen der Jugendförderung, Geräte- und Materialanschaffungen, sowie Aus- und Weiterbildung, Maßnahmen für Ehrungen bzw. auch Förderung des Frauensports.