Landesförderung von Hubschrauberbergung von Falltieren
Kärnten
Gefördert werden Hubschrauberbergungen von Falltieren aus unwegsamem Gelände (z.B. durch Blitzschlag oder Absturz), die aus Gründen der allgemeinen Hygiene, des Gewässerschutzes und der Seuchenprävention beseitigt werden müssen. Die Auszahlung erfolgt an das Flugunternehmen, welches die Bergung für die betroffenen Tierbesitzer durchführt.