Finanzieller Zuschuss für die Öffnung von Forststraßen für die Benutzung durch Radfahrer Link zur Förderung kopieren

Ziel ist es, Rad- bzw. Mountainbikestrecken an denen ein tourismuspolitisches Interesse besteht und die zur Verbesserung des touristischen Angebotes dienen, auszubauen und attraktive zusammenhängende Streckenführungen zu schaffen. Hierfür werden Gemeinden, Tourismusverbänden, Gebiets- oder Regionalverbänden und Interessensgemeinschaften Zuschüsse für die Öffnung und Benützung von Radwegstrecken gewährt. Diese werden nach Maßgabe der Förderrichtlinie in Form eines Entgeltes an die Grundeigentümer bzw. Wegegemeinschaften (Wegeerhalter) weitergegeben. Der Zuschuss beträgt max. 75% des Benützungsentgeltes, max. jedoch 0,11 Euro pro Laufmeter. Die Aufbringung der Benützungsentgelte hat daher zumindest im Ausmaß von 25 % durch den Förderungswerber selbst zu erfolgen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

SalzburgerLand Tourismus GmbH
5300 Hallwang
Wiener Bundesstraße 23
+43 662 6688 0
info@salzburgerland.com
https://www.salzburgerland.com

Die jährliche Zuschusshöhe des Landes wird mit maximal € 0,11 pro Laufmeter festgelegt. Die Aufbringung der Benützungsentgelte hat zumindest im Ausmaß von 25 % durch den Förderungswerber selbst zu erfolgen.

Das Land und die SLTG behalten sich eine Überprüfung der öffentlichen Benutzbarkeit, der zweckmäßigen zusammenhängenden Streckenführung und der widmungsgemäßen Verwendung der Förderungszuschüsse vor. Die Förderungszuschüsse dürfen ausschließlich zur Teilfinanzierung der Benützungsentgelte verwendet werden. Der Förderungswerber ist verpflichtet, die Förderungsmittel insbesondere bei widmungswidriger Verwendung, unrichtigen Angaben über wesentliche Umstände, vorzeitiger Auflösung des Benützungsvertrages während des Förderungszeitraumes sowie Nichterfüllung des Förderungszweckes an das Land bzw. die SLTG zurückzuzahlen.

Rechtsgrundlage

- Vertrag zwischen Land Salzburg und Salzburger Land Tourismus Gesellschaft m.b.H. auf Grundlage des Beschlusses der Salzburger Landesregierung vom 11.12.2007, Zahl 201-1660/248-2007 - Richtlinien zur Förderinitiative "Öffnung und Benützung von Forststraßen für Radfahrer" i.d.F. vom 1.1.2008

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1010537