Ein Antrag kann eingebracht werden von Gemeinden, Tourismusverbänden, Gebiets- oder Regionalverbänden oder Interessensgemeinschaften, die eine Forststraße für Radfahrer öffentlich zugänglich machen wollen. Notwendig ist die Vorlage
- eines rechtskräftigen, zumindest zweijährigen Benützungsvertrages, in dem die förderungsgegenständliche Strecke genau definiert und längenmäßig präzisiert ist,
- eines Nachweises über die Bezahlung des Benützungsentgeltes laut Benützungsvertrag sowie
- einer Verpflichtung betreffend die Gewährleistung der öffentlichen allgemeinen Benutzbarkeit des Weges.
Nähere Details zu den Voraussetzungen entnehmen sie bitte den Richtlinien zur Förderinitiative "Öffnung und Benützung von Forststraßen für Radfahrer".
Weiterführende Informationen zu den Voraussetzungen:
Der Antrag auf Förderung kann nur für das laufende Jahr bis spätestens 1.12. des Jahres eingereicht werden.
Zuschüsse im Rahmen dieser Förderungsinitiative sind unter Verwendung des Antragsformulares bei der SalzburgerLand Tourismus GesmbH unter Beischluss folgender Unterlagen einzureichen:
- Rechtskräftiger zumindest zweijähriger Benützungsvertrag, in dem die förderungsgegenständliche Strecke genau definiert und längenmäßig spezifiziert ist (auch belegt durch eine diesbezügliche Radwegekarte);
- Zahlungsbeleg über das jährlich entrichtete Benützungsentgelt;
Das Antragsformular sowie einen Mustervertrag finden Sie unter folgendem Link