Dream-Teams - Das Kraftpaket für die Frauenligen Link zur Förderung kopieren

Gegenstand der Förderung ist gemäß § 14 Abs. 1 Z 5 BSFG 2017 i.V.m. §14 Abs. 3 BSFG 2017 die Förderung der österreichischen Frauenliga.

Durch die Schaffung einer breiteren Basis an Nachwuchsspielerinnen in den Vereinen soll langfristig eine Steigerung des Leistungsniveaus der höchsten nationalen Spielklasse Österreichs und der internationalen Konkurrenzfähigkeit der Frauenligen sowie der österreichischen Nationalteams erfolgen. Das Umsetzen geeigneter Maßnahmen in folgenden Bereichen:

a. Erhöhung der Attraktivität – Mädchen und junge Frauen zum Einstieg in den Teamsport begeistern – zum Verbleib motivieren – Siegermentalität zu entwickeln;

b. Professionalisierung der Frauenligen in allen Bereichen: Verbesserung der Leistungsfähigkeit der einzelnen Spielerinnen, Steigerung der Qualität der interdisziplinären sportwissenschaftlichen Rahmenbedingungen (Trainer, Trainingsumfeldbetreuung, Talenteakquise und -betreuung, innovative Trainingsmethoden, etc.) und der Optimierung der regenerativen Betreuung;

c. Etablierung nachhaltiger Nachwuchsarbeit in den begünstigten Vereinen die in weiterer Folge in den Nationalteams eingesetzt werden sollen;

d. Professionalisierung der öffentlichen / medialen Performance;

soll zur Erreichung des vorab genannten Ziels beitragen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport - Sportsektion
+43171606-0
spitzensport@bmkoes.gv.at
https://www.bmkoes.gv.at/sport/gleichstellung/frauenligen.html

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

§ 14 Abs. 1 Z 5 BSFG 2017 i.V.m. §14 Abs. 3 BSFG 2017
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

7,5 Mio. Euro

Wirkungsziele

Österreichische Spitzensportlerinnen und Spitzensportler (mit und ohne Behinderung), unter Nutzung der jeweils zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, in der Weltklasse positionieren.

Referenznummer

1065820