Gegenstand der Förderung ist gemäß § 14 Abs. 1 Z 5 BSFG 2017 i.V.m. §14 Abs. 3 BSFG 2017 die Förderung der österreichischen Frauenliga.
Durch die Schaffung einer breiteren Basis an Nachwuchsspielerinnen in den Vereinen soll langfristig eine Steigerung des Leistungsniveaus der höchsten nationalen Spielklasse Österreichs und der internationalen Konkurrenzfähigkeit der Frauenligen sowie der österreichischen Nationalteams erfolgen. Das Umsetzen geeigneter Maßnahmen in folgenden Bereichen:
a. Erhöhung der Attraktivität – Mädchen und junge Frauen zum Einstieg in den Teamsport begeistern – zum Verbleib motivieren – Siegermentalität zu entwickeln;
b. Professionalisierung der Frauenligen in allen Bereichen: Verbesserung der Leistungsfähigkeit der einzelnen Spielerinnen, Steigerung der Qualität der interdisziplinären sportwissenschaftlichen Rahmenbedingungen (Trainer, Trainingsumfeldbetreuung, Talenteakquise und -betreuung, innovative Trainingsmethoden, etc.) und der Optimierung der regenerativen Betreuung;
c. Etablierung nachhaltiger Nachwuchsarbeit in den begünstigten Vereinen die in weiterer Folge in den Nationalteams eingesetzt werden sollen;
d. Professionalisierung der öffentlichen / medialen Performance;
soll zur Erreichung des vorab genannten Ziels beitragen.