Finanzieller Zuschuss für die Öffnung von Forststraßen für die Benutzung durch Radfahrer
Salzburg
Ziel ist es, Rad- bzw. Mountainbikestrecken an denen ein tourismuspolitisches Interesse besteht und die zur Verbesserung des touristischen Angebotes dienen, auszubauen und attraktive zusammenhängende Streckenführungen zu schaffen. Hierfür werden Gemeinden, Tourismusverbänden, Gebiets- oder Regionalverbänden und Interessensgemeinschaften Zuschüsse für die Öffnung und Benützung von Radwegstrecken gewährt. Diese werden nach Maßgabe der Förderrichtlinie in Form eines Entgeltes an die Grundeigentümer bzw. Wegegemeinschaften (Wegeerhalter) weitergegeben. Der Zuschuss beträgt max. 75% des Benützungsentgeltes, max. jedoch 0,11 Euro pro Laufmeter. Die Aufbringung der Benützungsentgelte hat daher zumindest im Ausmaß von 25 % durch den Förderungswerber selbst zu erfolgen.