Allgemeine Förderungen Tourismus Link zur Förderung kopieren

Förderung von Maßnahmen und Investitionen zur Stärkung und Sicherung des Tourismus mit den Kernaspekten Qualitäts- und Infrastrukturverbesserungen. Als Leitbild und strategischer Rahmen wirken dabei die Tourismusstrategie des Landes sowie die Tourismusmarke Kärnten 2025+.

Die betreffende Initiative muss eine klare touristische Schwerpunktsetzung aufweisen. Eine entsprechende Abstimmung von Land Kärnten, Kärnten Werbung, regionalen Tourismusorganisationen, Gemeinden und Tourismusverbänden ist sicherzustellen. Vorrangig werden Projekte gefördert, welche einen Zusatzimpuls zur Tourismusentwicklung in Kärnten gewährleisten.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 7 - Wirtschaftsstandort
Mießtaler Straße 1, 9020 Klagenfurt am Wörthersee
abt7.post@ktn.gv.at
https://www.ktn.gv.at/Verwaltung/Amt-der-Kaerntner-Landesregierung/Abteilung-7

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 01.07.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Ermessensentscheidung im Rahmen der genehmigten Richtlinien für Tourismusförderungen des Landes Kärnten 2025

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1075589

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