Persönliche Voraussetzungen: Förderungsnehmer ist der VAVÖ als Dachverband der österreichischen alpinen Vereine. Er ist verpflichtet, die erhaltene Förderung nach einem von ihm erstellten und jährlich zu aktualisierenden Verteilerschüssel an seine Mitgliedsvereine weiterzuleiten.
Sachliche Voraussetzungen: Alpine Schutzhütten und Biwaks, Wege und Materialseilbahnen
Vollständig ausgefülltes und firmenmäßig gezeichnetes Ansuchensformular mit folgenden Angaben: touristische Bedeutung, Objektbeschreibung, Vorhabensbeschreibung inklusive Gesamtkostenaufstellung, Finanzierung
Verwendungsnachweis mit folgenden Angaben: touristische Bedeutung, Objektbeschreibung, Beschreibung des durchgeführten Vorhabens inklusive Gesamtkostenaufstellung, Finanzierung, ex post-Evaluierung