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Förderungen zum Thema Behinderung

Arbeit und fähigkeitsorientierte Aktivität - "Arbeitsassistenz und Arbeitsbegleitung"
Oberösterreich
Derzeit wird ausschließlich die Leistung „Arbeitsbegleitung“ angeboten. Die Förderung Arbeitsassistenz und Arbeitsbegleitung ist ein Angebot für psychosozial benachteiligten Menschen, denen die Anforderungen des ersten Arbeitsmarktes zu hoch sind, eine sinnvolle und den Interessen entsprechende, gemeindenahe Beschäftigung zu ermöglichen. Alter der Zielgruppe: Frauen und Männer vom Schulabgang bis Pensionsantrittsalter. Menschen mit Beeinträchtigungen sollen in bestehende Betriebe integriert und dort kollektivvertraglich, entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit entlohnt werden. Bei Bedarf wird der Person eine Bezugsperson zur Seite gestellt, welche als Mentor fungiert. Menschen mit Beeinträchtigungen werden während der Arbeitserprobung und des Arbeitsverhältnisses zeitlich unbefristet je nach Bedarf begleitet. Kundinnen und Kunden sollen in vorhandene Betriebe integriert und dort kollektivvertraglich entlohnt werden. Die verminderte Leistungsfähigkeit wird prozentuell festgesetzt mit einer Bandbreite zwischen 30 - 70 %. Als finanziellen Ausgleich erhalten die Betriebe Zuschüsse, deren Höhe sich an der verminderten Leistungsfähigkeit orientiert. Zur Unterstützung wird den Kundinnen und Kunden bei Bedarf jeweils eine Bezugsperson, die als Mentor fungiert, zur Seite gestellt. Da dies für den Betrieb ebenfalls leistungsreduzierende Auswirkungen hat, werden auch für diesen Mentor finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt. Es gibt: Direkte Leistungen: Das sind jene Leistungen, welche in direkter Interaktion mit den Menschen mit Beeinträchtigungen erbracht werden. Indirekte Leistungen: Das sind alle jene Leistungen, welche die Schaffung geeigneter organisatorischer Rahmenbedingungen, die Sicherung der Qualität der inhaltlichen Arbeit durch eine bewusste Planung der Abläufe und Reflexion, die Sicherstellung des Informationsflusses, eine geplante Weiterentwicklung des eigenen Aufgabenbereiches und eine Auseinandersetzung mit inhaltlich-methodischen Aspekten der pädagogischen Tätigkeit zum Inhalt haben. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den weiterführenden Informationen zu den Voraussetzungen bzw. den Links zu externen Informationsseiten.
Arbeit und fähigkeitsorientierte Aktivität - "Berufliche Qualifizierung"
Oberösterreich
Die Förderung „Berufliche Qualifizierung“ soll Menschen mit körperlichen, geistigen, psychischen und/oder mehrfachen Beeinträchtigungen das Erreichen eines dauerhaften Dienstverhältnisses am allgemeinen Arbeitsmarkt, eine selbstbestimmte Berufstätigkeit sowie die nachhaltige berufliche und soziale Integration ermöglichen. Zu den erbrachten und geförderten Leistungen zählen: Direkte Leistungen (jene Leistungen, welche in direkter Interaktion mit den Menschen mit Beeinträchtigungen erbracht werden) Erstellung eines Ausbildungsprogrammes Ausbildungsbezogene Leistungen Vermittlung von Schlüsselqualifikationen Ausbildungsbegleitende Maßnahmen Sozialpädagogische Leistungen Indirekten Leistungen (jene Leistungen, welche die Schaffung geeigneter organisatorischer Rahmenbedingungen, die Sicherung der Qualität der inhaltlichen Arbeit und Ausbildung durch eine bewusste Planung der Abläufe und Reflexion, die Sicherstellung des Informationsflusses, die Weiterentwicklung der Konzeption und Qualität der Einrichtung, eine geplante Weiterentwicklung des Aufgabenbereiches und eine Auseinandersetzung mit inhaltlich-methodischen Aspekten zum Inhalt haben) Betriebswirtschaftliche Leistungen Pädagogisch-planerische Leistungen der Mitarbeiter/innen Organisatorische Leistungen der Mitarbeiter/innen Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den weiterführenden Informationen zu den Voraussetzungen bzw. den Links zu externen Informationsseiten.
Arbeit und fähigkeitsorientierte Aktivität - "Fähigkeitsorientierte Aktivität"
Oberösterreich
Die Förderung „Fähigkeitsorientierte Aktivität“ soll Menschen mit körperlichen, geistigen, psychischen und/oder mehrfachen Beeinträchtigungen die Teilnahme und Mitwirkung an einem Arbeitsprozess sowie am Leben in der Gemeinschaft erleichtern bzw. ermöglichen. Die geförderten Maßnahmen schaffen eine organisierte Tagesstruktur mit vielfältigen, fähigkeitsorientierten und sinnvollen Tätigkeitsfeldern. Förderempfänger sind die Trägerorganisationen, die Sachleistungen im Bereich der fähigkeitsorientierten Aktivität für beeinträchtigte Personen erbringen. Zu den erbrachten und geförderten Leistungen zählen: Direkte Leistungen (jene Leistungen, welche in direkter Interaktion mit den Menschen mit Beeinträchtigungen erbracht werden): a. Betreuung und Begleitung im Arbeits- und Beschäftigungsprozess b. Unterstützung bei der Erhaltung und Entwicklung von Kompetenzen c. Persönlichkeitsentwicklung und Entwicklung lebenspraktischer Fertigkeiten d. Individuelle Basisversorgung e. Kommunikation f. Freizeitaktivitäten, Kultur und Bildung im Rahmen der Beschäftigung g. Leistungen im medizinisch-therapeutischen Bereich h. Leistungen im psychischen Bereich Indirekte Leistungen (alle jene Leistungen, welche die Schaffung geeigneter organisatorischer Rahmenbedingungen, die Sicherung der Qualität der inhaltlichen Arbeit durch eine bewusste Planung der Abläufe und Reflexion, die Sicherstellung des Informationsflusses, eine geplante Weiterentwicklung des eigenen Aufgabenbereiches und eine Auseinandersetzung mit inhaltlich-methodischen Aspekten der pädagogischen Tätigkeit zum Inhalt haben): Indirekte kunden-/kundinnenbezogene Tätigkeiten Pädagogisch-planerische Leistungen Organisatorische Leistungen Konzeptionelle Leistungen Leistungsuntergliederung „Fähigkeitsorientierte Aktivität“ wird angeboten als Fähigkeitsorientierte Aktivität für Menschen mit körperlichen, geistigen und mehrfachen Beeinträchtigungen Fähigkeitsorientierte Aktivität für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen Integrative Beschäftigung für Menschen mit körperlichen, geistigen, psychischen und mehrfachen Beeinträchtigungen Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den weiterführenden Informationen zu den Voraussetzungen
Arbeit und fähigkeitsorientierte Aktivität - "Geschützte Arbeit"
Oberösterreich
Die Förderung „Geschützte Arbeit in Werkstätten und in Betrieben“ soll Menschen mit körperlichen, geistigen, psychischen und/oder mehrfachen Beeinträchtigungen 1) die Möglichkeit bieten, eine Erwerbsarbeit im Rahmen eines geschützten Arbeitsplatzes - in einer geschützten Werkstätte die einem Arbeitsplatz am allgemeinen Arbeitsmarkt möglichst nahe kommt - auszuüben oder eine Erwerbsarbeit in Form eines geschützten Arbeitsplatzes in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes auszuüben zur beruflichen und persönlichen Weiterentwicklung. 2) durch Überlassung an Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes so weit qualifizieren, dass eine dauerhafte Übernahme in ein Dienstverhältnis gelingt bzw. der Übergang in ein Unternehmen am allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglicht wird. Zu den erbrachten und geförderten Leistungen zählen: Direkte Leistungen (jene Leistungen, welche in direkter Interaktion mit den Menschen mit Beeinträchtigungen erbracht werden) Arbeitsangebot innerhalb der Geschützten Arbeit und/oder Begleitende Personalüberlassung Arbeitsbegleitende Maßnahmen Individualisierte Personalentwicklung Indirekte Leistungen (jene Leistungen, welche die Schaffung geeigneter organisatorischer Rahmenbedingungen, die Sicherung der Qualität der inhaltlichen Arbeit und Ausbildung durch eine bewusste Planung der Abläufe und Reflexion, die Sicherstellung des Informationsflusses, die Weiterentwicklung der Konzeption und Qualität der Einrichtung, eine geplante Weiterentwicklung des Aufgabenbereiches und eine Auseinandersetzung mit inhaltlich-methodischen Aspekten zum Inhalt haben) Leistungen im Sinne allgemeiner Betriebsführung Organisatorisch-planerische Leistungen Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den weiterführenden Informationen zu den Voraussetzungen
Arbeit und fähigkeitsorientierte Aktivität - "Trainingsmaßnahmen"
Oberösterreich
Trainingsmaßnahmen werden angeboten als Trainingsmaßnahme durch Individualförderung Trainingsmaßnahme durch Rehabilitation und Integration Sehbehinderter und Späterblindeter Trainingsmaßnahme durch Individualförderung durch Rehabilitation und Integration Sehbehinderter und Späterblindeter Ergänzung: Deutsch als Fremdsprache für blinde und hochgradig sehbehinderte Personen mit Migrationshintergrund Die Förderung: Trainingsmaßnahme "Individualförderung“ ist ein Angebot für Menschen mit Beeinträchtigungen, die einen individuellen Förderbedarf in den Bereichen Bildung-, Lebens- und Berufsalltag haben. Ziel dieser Förderung ist es, dem Menschen in vielfältigen Bereichen (motorische Fähigkeiten, Kulturtechniken, Kommunikationsfähigkeit, usw.) Kompetenzen zu vermitteln. Trainingsmaßnahmen - „Rehabilitation und Integration Sehbehinderter und Späterblindeter (RISS)" ist ein Angebot für vollblinde und hochgradig sehbehinderte Menschen für ein systematisches Training in lebenspraktischen Fertigkeiten, in Orientierung und Mobilität sowie in Kommunikationsfertigkeiten. - „Individualförderung durch Rehabilitation und Integration Sehbehinderter und Späterblindeter“ ist ein Angebot für vollblinde und hochgradig sehbehinderte Menschen, die nach Absolvierung der Trainingsmaßnahmen RISS in den Bereichen „Lebenspraktische Fertigkeiten", "Kommunikationsfertigkeiten" oder "Orientierung und Mobilität" einen (ergänzenden) individuellen Förderbedarf/Nachholbedarf oder bestimmte Defizite in einzelnen Bereichen haben. Ergänzend zu den beiden Trainingsmaßnahmen für vollblinde und hochgradig sehbehinderte Menschen wird „Deutsch als Fremdsprache für blinde und hochgradig sehbehinderte Personen mit Migrationshintergrund“ angeboten. Diese Förderung ist ein Angebot an hochgradig sehbehinderte Personen, mit Unterstützung der entsprechenden Hilfsmittel, auch die schriftliche Kommunikation in deutscher Sprache zu erlernen. Direkte Leistungen (Jene Leistungen, welche in direkter Interaktion mit den Menschen mit Beeinträchtigungen erbracht werden). Indirekte Leistungen (Pädagogisch-planerische, organisatorische Leistungen und konzeptionelle Leistungen). Nähere Informationen zu den direkten und indirekten Leistungen entnehmen Sie bitte den weiterführenden Informationen zu den Voraussetzungen.
Betreute Wohngemeinschaft für psychisch beeinträchtigte Menschen
Steiermark
Maßnahme zur Förderung und Stabilisierung der Ressourcen bis zur Wiedererlangung der selbstständigen Lebenshaltung und Sicherung der angemessenen bzw. bestmöglichen Lebensqualität. Die Betreuung hat durch externe WohngemeinschaftsbetreuerInnen zu erfolgen, das heißt die Wohngemeinschaftsmitglieder leben alleine und werden von den BetreuerInnen zu vereinbarten Gruppen und Einzelterminen aufgesucht. Die Intensität der Betreuung ist flexibel und richtet sich nach der Selbstständigkeit und dem aktuellen Befinden der zu betreuenden Menschen. Das Leben in der Gemeinschaft muss die Beziehungsfähigkeit fördern und einer sozialen Isolation entgegenwirken. Durch gezielte Interventionen von fachlich qualifiziertem Personal sowie durch die strukturelle Ausrichtung des Betreuungsangebotes an eine möglichst normalisierte Lebensform (Normalisierungsprinzip) muss die soziale Rehabilitation und Reintegration gefördert werden. Die Schaffung eines positiven sozialen Wohnklimas, welches der Möglichkeit von Gemeinschaftsaktivitäten, wie auch dem Bedürfnis nach Rückzug und privater Intimität Rechnung trägt, soll den Rahmen für die Unterstützungsleistungen darstellen. Die Betreuungsdauer richtet sich nach dem Betreuungsbedarf der einzelnen zu betreuenden Menschen. Die zu betreuenden Menschen kommen für ihren Lebensunterhalt selbst auf. Ziel: gesellschaftliche Reintegration Wiedererlangung von persönlichen und wirtschaftlichen Kompetenzen soziales Lernen in der Kleingruppe psychosoziale Stabilisierung Verbesserung der lebenspraktischen Fertigkeiten Förderung der Ressourcen und Vorbereitung zur selbstständigen Wohnfähigkeit Verbesserung des psychosozialen Ist-Zustandes Isolationsprophylaxe Anregung zur Freizeitgestaltung Psychisch erkrankten Menschensoll durch sozialpsychiatrische Betreuung ein möglichst eigenständiges und integriertes Leben ermöglicht werden. Durch Hilfsangebote im lebenspraktischen und psychosozialen Bereich wird eine Stabilisierung und Verbesserung von psychischem und sozialem Wohlbefinden angestrebt. Die Förderung gesunder Persönlichkeitsanteile soll das Fortschreiten von Chronifizierungen verhindern. Dadurch sollen stationäre Aufenthalte in psychiatrischen Kliniken verringert, Heimaufenthalte vermieden und gegebenenfalls ein Übergang in eigenständigere Wohnformen ermöglicht werden.
Ersatz von Fahrkosten - öffentliches Verkehrsmittel und Privatfahrzeug
Oberösterreich
Im Rahmen der Förderung „Ersatz von Fahrtkosten – öffentliches Verkehrsmittel/Privatfahrzeug“ wird Menschen mit Beeinträchtigungen, die einen Anspruch auf eine Hauptleistung nach § 8 Abs. 1 Oö. ChG 2008 idgF geltend machen oder denen ein solcher Anspruch bescheidmäßig zuerkannt wurde, der Aufwand für Fahrten zu einer amtlichen Vorladung insbesondere zu einer Assistenzkonferenz zu Untersuchungen, die für die Entscheidungsfindung einer Leistung nach dem Oö. ChG 2008 idgF benötigt werden die zur Inanspruchnahme einer Maßnahme zur Heilbehandlung nach § 9 Oö ChG 2008 idgF dienen die zur Inanspruchnahme einer Leistung der Arbeit und fähigkeitsorientierten Aktivität nach § 11 2008 idgF (ausgenommen: Arbeitsassistenz und Arbeitsbegleitung) dienen ersetzt. Verkehrsmittel: Gemäß § 19 Oö. ChG 2008 idgF ist primär das billigste öffentliche Verkehrsmittel in Anspruch zu nehmen. Ist dessen Benützung nicht möglich oder nicht zumutbar und steht auch kein organisierter Fahrdienst zur Verfügung, kann ein Privatfahrzeug in Anspruch genommen werden. Fahrten mit einem öffentlichen Verkehrsmittel und/oder Fahrten mit einem Privatfahrzeug werden ausschließlich von den Bezirksverwaltungsbehörden bewilligt und direkt mit dem Menschen mit Beeinträchtigung abgerechnet. Begleitperson: Der Ersatz der Fahrtkosten gilt auch für eine Begleitperson, ohne die dem Menschen mit Beeinträchtigungen die oben angeführten Fahrten nicht möglich oder nicht zumutbar sind. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den weiterführenden Informationen zu den Voraussetzungen bzw. den Links zu externen Informationsseiten.
Leistungen für Menschen mit Suchtgefährdung und Suchterkrankung
Oberösterreich
Das Ziel dieser Maßnahmen ist die Verhinderung bzw. Reduktion der gesundheitlichen und sozialen Schäden im Zusammenhang mit dem Konsum von psychoaktiven Substanzen bzw. Suchterkrankungen. Diese Angebote dienen in erster Linie der Stabilisierung, der sozialen Integration bzw. Reintegration von Substanzkonsument/innen bzw. Suchtkranken. Es werden angeboten: Befristete Nachsorge (§ 17 Abs.3 Ziff.5 Oö. Chancengleichheitsgesetz idgF) Befristete, hochschwellige, abstinenzorientierte Wohnangebote für volljährige alkohol- und/oder suchtkranke Personen, die entweder wohnungslos sind oder aus instabilen Wohnsituationen kommen (Akutfälle). Beratung: (§ 17 Abs.3 Ziff.1 Oö. Chancengleichheitsgesetz idgF) Suchtberatung bietet Hilfestellung bei der Bewältigung von sozialen, psychischen, rechtlichen und medizinischen Problemen und unterstützt Betroffene und Angehörige auf der Suche nach neuen Möglichkeiten im Umgang mit der Suchterkrankung. Beratung passiert sowohl suchtbegleitend als auch abstinenzorientiert. Wohnangebote: Vollbetreute Nachsorge (§ 12 Abs.2 Ziff.2 Oö. Chancengleichheitsgesetz idgF) Teilbetreute Nachsorge (§ 12 Abs.2 Ziff.1 Oö. Chancengleichheitsgesetz idgF) Informationen zu Wohnangeboten für Menschen mit Suchterkrankung finden Sie im Leistungsangebot 1023126-Wohnen. Mobile Nachsorge (§ 14 Oö. Chancengleichheitsgesetz idgF) Mobiles Betreuungsangebot für Erwachsene mit Suchterkrankung, die Motivation zur Abstinenz aufweisen. Informationen zu mobilen Betreuungsangeboten für Suchtkranke finden Sie im Leistungsangebot 1022979-Mobile Betreuung und Hilfe.
Mobile Betreuung und Hilfe
Oberösterreich
Die Förderung Mobile Betreuung und Hilfe ermöglicht 1) Menschen mit körperlichen, geistigen und/oder mehrfachen Beeinträchtigungen ein selbstbestimmtes und integriertes Leben in einer selbst gewählten Lebensform und stellt den Verbleib in der gewohnten Umgebung als Alternative zu einer stationären Einrichtung sicher. Einerseits sollen durch das Angebot "Mobile Betreuung und Hilfe" Angehörige, die Menschen mit Beeinträchtigungen zu Hause betreuen, entlastet werden und mehr persönlichen Freiraum erhalten. Andererseits ist es Ziel dieses Angebotes, Menschen mit Beeinträchtigungen, die in einer eigenen Wohnung leben oder leben möchten, bei der Bewältigung von Alltagssituationen zu unterstützen und dadurch eine weitgehend autonome und eigenständige Lebensführung zu ermöglichen. 2) Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen ein selbstbestimmtes und integriertes Leben mit dem Ziel einer eigenständigen Alltagsbewältigung. Mobile Betreuung und Hilfe bezeichnet eine Betreuung und Begleitung von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen in ihrer eigenen Wohnung und damit in ihrem unmittelbaren Lebensumfeld, wodurch eine größtmögliche autonome und eigenständige Lebensführung ermöglicht werden soll. Sie trägt zur Erhöhung des Selbstwertes und somit zu einer Steigerung der Lebensqualität bei. Als spezielles Angebot der Mobilen Betreuung und Hilfe gibt es die 3) Mobile Nachsorge als mobiles Betreuungsangebot für Erwachsene mit Suchterkrankung, die Motivation zur Abstinenz aufweisen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den weiterführenden Informationen zu den Voraussetzungen bzw. den Links zu externen Informationsseiten.
Psychiatrische Familienpflege
Oberösterreich
Die Förderung „Psychiatrische Familienpflege“ bezeichnet einen betreuten Wohnplatz bei einer Gastfamilie, mit beratender Begleitung durch eine psychosoziale Einrichtung. Sie soll Menschen mit dauerhaftem psychosozialem Unterstützungsbedarf eine langfristige Integration ermöglichen. Eine Beschäftigungsmöglichkeit im Haushalt, Garten oder in der Landwirtschaft der Familie ist – wenn gewünscht- gegeben. Ziele der Leistungsform Eröffnung neuer Beziehungsmöglichkeiten Vollständige Integration im Gemeindeleben Erhöhung der Lebensqualität Hohes Maß an persönlicher Freiheit Zielgruppe: Die Kundinnen und Kunden sind Menschen mit dauerhaftem psychosozialen Unterstützungsbedarf. Die akute Krankheitsphase ist abgeklungen und zur Bewältigung des Alltags wird Unterstützung und Begleitung benötigt. Die unmittelbaren Betreuungsleistungen erbringt die jeweilige Gastfamilie. Diese sind mittels Vertrag geregelt und werden auch honoriert. Die Verträge haben keine zeitliche Befristung und werden mit einer Kündigungsfrist für alle VertragspartnerInnen (KundIn, Familie und Trägerorganisation) geschlossen. Die MitarbeiterInnen psychosozialer Dienste unterstützen die Familien in der Gestaltung der individuellen Betreuungsform durch Hausbesuche und Gastfamilientreffen und bieten nach Wunsch auch individuelle Begleitung bei auftretenden Fragen und Problemen an. Die Gastfamilie erhält ein monatliches Entgelt für die Versorgung und Betreuung. Der Mensch mit psychischer Beeinträchtigung leistet einen Beitrag. Nähere Informationen, insbesondere zu den direkten und indirekten Leistungen entnehmen Sie bitte den weiterführenden Informationen, Voraussetzungen bzw. den Links zu externen Informationsseiten.
Psychiatrische Familienpflege - Zuschuss an Gastfamilien
Oberösterreich
Gastfamilien, die im Rahmen der „Psychiatrischen Familienpflege“ Menschen mit dauerhaftem psychosozialem Unterstützungsbedarf aufnehmen, erhalten monatliche Beiträge für deren Versorgung und Betreuung. Mit Familien oder Lebensgemeinschaft, die sich für die Aufnahme eines psychisch kranken Menschen interessieren, werden in ausführlichen Gesprächen die relevanten Daten erhoben und alle auftauchenden Fragen besprochen. Parallel zu den Gesprächen mit der Familie kommt es zu einer Abklärung der Erwartungen und Möglichkeiten mit den psychisch kranken Menschen, die sich für eine Aufnahme bewerben. Ziel ist es, eine geeignete Familie für den/die Betreffende/n zu finden. Ziele der Leistungsform • Eröffnung neuer Beziehungsmöglichkeiten • Vollständige Integration im Gemeindeleben • Erhöhung der Lebensqualität • Hohes Maß an persönlicher Freiheit Zielgruppe: Die Kundinnen und Kunden sind Menschen mit dauerhaftem psychosozialen Unterstützungsbedarf. Die akute Krankheitsphase ist abgeklungen und zur Bewältigung des Alltags werden Unterstützung und Begleitung benötigt. Die unmittelbaren Betreuungsleistungen erbringt die jeweilige Gastfamilie. Diese sind mittels Vertrag geregelt. Die Verträge haben keine zeitliche Befristung und werden mit einer Kündigungsfrist für alle VertragspartnerInnen (KundIn, Familie und Trägerorganisation) geschlossen. Der Mensch mit psychischer Beeinträchtigung leistet einen Beitrag. Die MitarbeiterInnen psychosozialer Dienste unterstützen die Familien in der Gestaltung der individuellen Betreuungsform durch Hausbesuche und Gastfamilientreffen und bieten nach Wunsch auch individuelle Begleitung bei auftretenden Fragen und Problemen an.
Schulassistenz
Oberösterreich
Die Schulassistenz (gemäß Oö Chancengleichheitsgesetz) unterstützt und begleitet Schüler und Schülerinnen mit Beeinträchtigungen in lebenspraktischen Bereichen und bei der Bewältigung der schulischen Anforderungen in Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht, in Übungsschulen, Allgemeinbildende sowie Berufsbildende Höhere Schulen und Gymnasien vom Schuleintritt bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres Zu den erbrachten und geförderten Leistungen zählen: Direkte Leistungen (jene Leistungen, welche in direkter Interaktion mit den Menschen mit Beeinträchtigungen erbracht werden): Unterstützung bei alltäglichen Anforderungen - z.B. den/die Schüler/in vom Bus holen und nach dem Unterricht wieder zum Bus bringen; Unterstützung beim An- und Ausziehen, Ein- und Ausräumen der Schultasche, Herrichten der Schulsachen für den Unterricht, Unterstützung in den Pausen Unterstützung bei der Basisversorgung - z. B. Toilettengang, Essen, Waschen etc. Unterstützung bei der Umsetzung der schulischen Anforderungen in Absprache mit der Lehrkraft - z.B. Hilfe bei der Mausführung etc. Unterstützung bei der Umsetzung empfohlener therapeutischer Maßnahmen Einzelförderung nach fachlicher Anleitung - z.B. Konzentrationstraining, basale Förderung, Bewegungstraining, lebenspraktische Übungen Unterstützung des Schülers/der Schülerin in der Selbständigkeit Ermöglichung und Unterstützung von Sozialkontakten mit anderen Schülern und Schülerinnen Emotionale Unterstützung des Schülers/der Schülerin und Stärkung in seiner/ihrer Persönlichkeit Unterstützung des Schülers/der Schülerin bei Aufbau und Aufrechterhaltung der Lernfreude Kontakt zu den Eltern herstellen und pflegen Gelegentliche Begleitung des Schülers/der Schülerin zur Therapie Indirekte Leistungen (alle jene Leistungen, welche die Schaffung geeigneter organisatorischer Rahmenbedingungen, die Sicherung der Qualität der inhaltlichen Arbeit durch eine bewusste Planung der Abläufe und Reflexion, die Sicherstellung des Informationsflusses, eine geplante Weiterentwicklung des eigenen Aufgabenbereiches und eine Auseinandersetzung mit inhaltlich-methodischen Aspekten der pädagogischen Tätigkeit zum Inhalt haben): Besuch von Fortbildungsveranstaltungen Gemeinsame Besprechungen mit den Klassenlehrern/ -lehrerinnen Besuch von Elternabenden Dokumentation Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den weiterführenden Informationen zu den Voraussetzungen bzw. den Links zu externen Informationsseiten.
Teilbetreutes Wohnen
Wien
Teilbetreutes Wohnen ist eine bedarfsorientierte, von anerkannten Einrichtungen durch Fachpersonal erbrachte Betreuungsleistung für Menschen mit Behinderung in Privatwohnungen, Einzelwohnungen oder Wohngemeinschaften von Leistungsanbietern. Die Kundinnen und Kunden organisieren ihr Alltagsleben und ihre Verpflegung sowie ihre Wohnung (inkl. Miete) weitgehend selbständig. Erforderliche Unterstützungen werden anhand von Vereinbarungen punktuell und bedarfsorientiert gewährt. Die Kosten für die Betreuung werden vom Fonds Soziales Wien durch einen monatlichen Zuschuss gefördert. Die Höhe der Kosten hängt vom individuellen Betreuungsbedarf ab. Wohnen (organisatorische Unterstützung bei der Einrichtung und Instandhaltung, Unterstützung bei Wohnungswechsel, ...) Haushalt (Unterstützung bei Einkäufen, Essenszubereitung, ...) Gesundheit (Begleitung bei Arzt- und Ambulanzbesuchen, Vorsorge, ...) Beschäftigung (Unterstützung bei der Suche nach Tagesstruktur, Kooperation mit Arbeitsassistenz, ...) Finanzen (Hilfestellung bei Geldeinteilung, ...) Ämter / Behörden (Begleitung zu Ämtern und Behörden, sofern keine Erwachsenenvertretung vorliegt, ...) Freizeit (Hilfestellung bei der Freizeitplanung, Organisieren von Angeboten, ...) Bildung (Unterstützung bei der Suche nach Weiterbildungsangeboten, ...) Soziale Kompetenzen (Unterstützung beim Aufbau eines sozialen Umfeldes, ...) Mobilität / Orientierung (Hilfestellung bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, ...) Krisenbegleitung (Organisieren von Ressourcen, Vernetzungsgespräche, ...) Organisieren von Dienstleistungen (Heimhilfe, Hauskrankenpflege, Essen auf Rädern, ...) Die Betreuungskontakte finden zeitlich flexibel nach individueller Absprache entweder in der Wohnung der Person, am anerkannten Betreuungsstützpunkt oder an einem anderen vereinbarten Ort statt.
Teilzeitbetreutes Wohnen für psychisch beeinträchtigte Menschen
Steiermark
Durch das Angebot einer teilzeitbetreuten und gemeindenahen Gemeinschaftswohnform muss es Menschen mit schweren, bzw. chronischen psychischen Erkrankungen, die dieser Betreuungsform bedürfen, ermöglicht werden, ein Betreuungsangebot vorzufinden, das ein möglichst hohes Ausmaß an Lebensqualität gewährleistet. Das Leben in der Gemeinschaft hat Beziehungsfähigkeit zu fördern und einer sozialen Isolation entgegenzuwirken. Durch gezielte Interventionen von fachlich qualifiziertem Personal sowie durch die strukturelle Ausrichtung des Betreuungsangebotes an eine möglichst normalisierte Lebensform (Normalisierungsprinzip) muss die soziale Rehabilitation und Reintegration gefördert werden. Zentrales Element dieser Betreuungsform ist die Beziehungsarbeit, wobei Beziehungs- und Betreuungskontinuität durch ein BezugsbetreuerInnensystem gewährleistet werden muss. Die Schaffung eines positiven sozialen Wohnklimas, welches der Möglichkeit von Gemeinschaftsaktivitäten wie auch dem Bedürfnis nach Rückzug und privater Intimität Rechnung trägt, soll den Rahmen für die Unterstützungsleistungen darstellen. Die Betreuungsdauer richtet sich nach dem Betreuungsbedarf der einzelnen Personen. Die zu betreuenden Personen kommen für ihren Lebensunterhalt selbst auf. Ziel: Psychisch erkrankten Menschen muss durch sozialpsychiatrische Betreuung ein möglichst eigenständiges und integriertes Leben ermöglicht werden. Durch Hilfsangebote im lebenspraktischen und psychosozialen Bereich muss eine Stabilisierung und Verbesserung von psychischem und sozialem Wohlbefinden angestrebt werden. Die Förderung gesunder Persönlichkeitsanteile soll das Fortschreiten von Chronifizierungen verhindern. Dadurch haben stationäre Aufenthalte in psychiatrischen Kliniken verringert zu werden, Heimaufenthalte vermieden und gegebenenfalls ein Übergang in eigenständigere Wohnformen ermöglicht zu werden.
Vollzeitbetreutes Wohnen für psychisch beeinträchtigte Menschen
Steiermark
Durch das Angebot einer vollzeitbetreuten und gemeindenahen Gemeinschaftswohnform muss es Menschen mit schweren bzw. chronischen psychischen Erkrankungen, die dieser Betreuungsform bedürfen, ermöglicht werden, ein Betreuungsangebot vorzufinden, das ein möglichst hohes Ausmaß an Lebensqualität gewährleistet. Das Leben in der Gemeinschaft hat Beziehungsfähigkeit zu fördern und einer sozialen Isolation entgegenzuwirken. Durch gezielte Interventionen von fachlich qualifiziertem Personal sowie durch die strukturelle Ausrichtung des Betreuungsangebotes an eine möglichst normalisierte Lebensform (Normalisierungsprinzip) wird die soziale Rehabilitation und Reintegration gefördert. Zentrales Element dieser Betreuungsform ist die Beziehungsarbeit, wobei Beziehungs- und Betreuungskontinuität durch ein BezugsbetreuerInnensystem gewährleistet werden muss. Die Schaffung eines positiven sozialen Wohnklimas, welches der Möglichkeit von Gemeinschaftsaktivitäten wie auch dem Bedürfnis nach Rückzug und privater Intimität Rechnung trägt, soll den Rahmen für die Unterstützungsleistungen darstellen. Die Betreuungsdauer richtet sich nach dem Betreuungsbedarf der einzelnen Personen. Die zu betreuenden Personen kommen für ihren Lebensunterhalt selbst auf. Ziel: Psychisch erkrankten Menschen soll durch sozialpsychiatrische Betreuung ein möglichst eigenständiges und integriertes Leben ermöglicht werden. Durch Hilfsangebote im lebenspraktischen und psychosozialen Bereich wird eine Stabilisierung und Verbesserung von psychischem und sozialem Wohlbefinden angestrebt. Die Förderung gesunder Persönlichkeitsanteile soll das Fortschreiten von Chronifizierung verhindern. Dadurch sollen stationäre Aufenthalte in psychiatrischen Kliniken verringert, Heimaufenthalte vermieden und gegebenenfalls ein Übergang in eigenständigere Wohnformen ermöglicht werden.
Wohnen
Oberösterreich
Die Förderungen Wohnen in einer Wohnung oder Wohngemeinschaft, mit der je nach Eigenart der Beeinträchtigung erforderlichen Betreuung und Hilfe Wohnen in einem Wohnheim mit der je nach Eigenart der Beeinträchtigung erforderlichen Betreuung und Hilfe das Kurzzeitwohnen das Übergangswohnen (als Sonderform) sollen Menschen mit Beeinträchtigungen jeden Alters, die in ihrem bisherigen Umfeld vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr leben können oder wollen und Unterstützung benötigen eine Wohn- und Betreuungsmöglichkeit bieten. Spezielle Wohnangebote für Menschen mit Suchterkrankungen ab dem Erreichen der Volljährigkeit als: Vollbetreute Nachsorge (§ 12 Abs.2 Ziff.2 Oö. Chancengleichheitsgesetz idgF) als unbefristetes Wohnangebot (Aufgrund der schwerwiegenden und zum Teil bereits chronifizierten Krankheitsbilder). Dieses Angebot entspricht der Leistungsform: Wohnen (vollbetreut) in einem Wohnheim. Teilbetreute Nachsorge (§ 12 Abs.2 Ziff.1 Oö. Chancengleichheitsgesetz idgF) als un-/befristetes Wohnangebot mit verpflichtender Beschäftigung (im Rahmen des Wohnkonzepts) für Personen, die Motivation zur Abstinenz aufweisen. Dieses Angebot entspricht der Leistungsform Wohnen (teilbetreut) in Wohnungen oder Wohngemeinschaften. Förderempfänger sind die Trägerorganisationen, die Sachleistungen im Bereich Wohnen für beeinträchtigte Personen erbringen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den weiterführenden Informationen zu den Voraussetzungen bzw. den Links zu externen Informationsseiten.