Therapiezuschüsse für Menschen mit Beeinträchtigungen Link zur Förderung kopieren

Das Land Oberösterreich gewährt Zuschüsse zu behinderungsbedingten Mehraufwendungen, die durch Therapiekosten entstehen, welche von den Sozialversicherungsträgern nicht übernommen werden. Antragsberechtigt sind Menschen mit Beeinträchtigungen im Sinne des Oö. Chancengleichheitsgesetzes.

Förderbare Therapien sind:

  • Tomatis-Hörtraining
  • Akustisches Integrationstraining
  • Musiktherapie
  • Heilpädagogisches Voltigieren

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 01.07.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Auszahlung einer bewilligten Förderung erfolgt erst nach Vorlage der Originalrechnungen und Originaleinzahlungsbelege.

Abfrage u.a. von Einkommens-, Versicherungs- und Meldedaten. Belegkontrolle anhand der Originalrechnungen und Originaleinzahlungsbelege.

Rechtsgrundlage

§ 17 Oö. Chancengleichheitsgesetz 2008 idgF, Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes OÖ idgF;
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1021344

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