Therapiezuschüsse für Menschen mit Beeinträchtigungen Link zur Förderung kopieren

Das Land Oberösterreich gewährt Zuschüsse zu behinderungsbedingten Mehraufwendungen, die durch Therapiekosten entstehen, welche von den Sozialversicherungsträgern nicht übernommen werden. Antragsberechtigt sind Menschen mit Beeinträchtigungen im Sinne des Oö. Chancengleichheitsgesetzes.

Förderbare Therapien sind:

  • Tomatis-Hörtraining
  • Akustisches Integrationstraining
  • Musiktherapie
  • Heilpädagogisches Voltigieren

Die Auszahlung einer bewilligten Förderung erfolgt erst nach Vorlage der Originalrechnungen und Originaleinzahlungsbelege.

Abfrage u.a. von Einkommens-, Versicherungs- und Meldedaten. Belegkontrolle anhand der Originalrechnungen und Originaleinzahlungsbelege.

Rechtsgrundlage

§ 17 Oö. Chancengleichheitsgesetz 2008 idgF, Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes OÖ idgF;
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1021344