Hilfe zur Teilhabe für Menschen mit Behinderungen im Bundesland Salzburg - Heilbehandlung
Salzburg
Umfasst, soweit dies zur Behebung oder zur erheblichen Besserung der Behinderung erforderlich ist, die Vorsorge für ärztliche Hilfe sowie nach Maßgabe ärztlicher Anordnung die Vorsorge für Heilmittel, für Pflege in Kranken-, Kur- oder sonstigen geeigneten Einrichtungen und für die Betreuung des Menschen mit Behinderungen durch Hausbesuche als nachgehende Behandlungsmaßnahme. Die Leistung wird durch Einrichtungen der Hilfe zur Teilhabe erbracht.