Assistenzleistungen zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben Link zur Förderung

Assistenzleistungen im Sinne des Kärntner Chancengleichheitsgesetzes (K-ChG) ermöglichen Menschen mit Assistenzbedarf ein möglichst selbstbestimmtes Leben in ihrem familiären Umfeld oder in einer selbständigen Wohnform. Sie sollen sicherstellen, dass Menschen mit Behinderung möglichst lange in ihrer gewohnten Umgebung verbleiben können und tragen zur Steigerung der Lebensqualität der AssistenznehmerInnen und/oder ihrer Familien bzw. ihres persönlichen Begleitumfeldes bei. Assistenzleistungen umfassen die persönliche Assistenz, Freizeitassistenz und Familienassistenz und beinhalten auch mobile Begleitdienste. Das Angebot richtet sich an Menschen mit geistiger und/oder mehrfacher Behinderung sowie an körper- und/oder sinnesbeeinträchtigte Menschen, welche im Bezug eines Pflegegeldes stehen und im Familienverband oder in einer selbstständigen Wohnform leben. Die allgemeine Zielsetzung ist die Unterstützung zur Alltagsbewältigung, die Gewährleistung einer autonomen und eigenständigen Lebensführung, die Partizipation an gesellschaftlichen Lebensbereichen udglm.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 4 - Soziale Sicherheit
https://www.ktn.gv.at/Verwaltung/Amt-der-Kaerntner-Landesregierung/Abteilung-4

Rechtsgrundlage

§ 12 Kärntner Chancengleichheitsgesetz - K-ChG, LGBl. Nr. 8/2010, zuletzt in der Fassung LGBl. 56/2013 bzw. idgF., Vertrag zwischen Land Kärnten und den einzelnen Leistungserbringern
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1020106