Hilfe zur beruflichen Eingliederung, Niederösterreich Link zur Förderung

Im Rahmen dieser Hilfe wird ein Zuschuss zu den Kosten

  • für die Berufsorientierung (Abklärung für welche Tätigkeiten eine Person auf Grund ihrer Beeinträchtigung am ehesten geeignet ist, indem sie zu verschiedenen Beschäftigungen in einer entsprechenden Einrichtung herangezogen wird)
  • für die berufliche Ausbildung sowie für ein allfälliges Arbeitstraining (Hinführen zu einer erforderlichen Arbeitshaltung, Aneignung bestimmter Fähigkeiten) - für die Umschulung und Weiterbildung (Lehre, berufsorientierter Schulbesuch, Teilnahme an Lehrgängen, Einschulung am konkreten Arbeitsplatz)
  • sowie für die Erprobung am Arbeitsplatz (Beratung, Unterstützung und Motivation durch Fachkräfte am Arbeitsplatz)

gewährt.

Die Leistung wird aufgrund eines Antrages der hilfesuchenden Person vom Land NÖ an den Träger oder Dienstgeber ausbezahlt.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Soziales und Generationenförderung
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 14
02742/9005-16362
post.gs5@noel.gv.at

Rechtsgrundlage

§ 30 NÖ Sozialhilfegesetz (NÖ SHG), LGBl. 9200 idgF, iVm § 48 NÖ SHG
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Referenznummer

1026426