Förderung der Unterbringung in Einrichtungen der Behindertenhilfe Link zur Förderung kopieren

Gefördert wird die Unterbringung sowohl in teilstationären als auch in stationären Behinderteneinrichtungen. Bescheidmäßig bewilligte private Sozialhilfeeinrichtungen werden zur Erbringung der Leistung beauftragt.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bezirkshauptmannschaften bzw. Magistrate der Statutarstädte
https://www.burgenland.at/verwaltung/bezirksverwaltungsbehoerden/

Rechtsgrundlage

Burgenländisches Chancengleichheitsgesetz, § 5 und § 23
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1039734