Förderung der Unterbringung in Einrichtungen der Behindertenhilfe

Gefördert wird die Unterbringung sowohl in teilstationären als auch in stationären Behinderteneinrichtungen. Bescheidmäßig bewilligte private Sozialhilfeeinrichtungen werden zur Erbringung der Leistung beauftragt.

Rechtsgrundlage

§ 27 Burgenländisches Sozialhilfegesetz 2000

Leistungsart

Förderungen/Transferzahlungen
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1039734