Soziale Dienste an Einzelpersonen (Hauskrankenpflege, Haushaltshilfe, Familienhilfe) Link zur Förderung

Betreuungs- und pflegebedürftige Menschen, die aufgrund chronischer oder altersbedingter Krankheiten sowie Behinderungen so beeinträchtigt sind, dass sie nicht mehr in der Lage sind, in ihren privaten Haushalten selbstständig zu leben, können auf professionelle Dienste zurückgreifen.

Sie können notwendige Betreuungs- und Pflegeleistungen nach freier Wahl von unterschiedlichen Leistungserbringern "ankaufen". Kann jemand die Kosten der Betreuung bzw. Pflege nicht zur Gänze selbst finanzieren, gewährt das Land Salzburg einkommensabhängig einen Zuschuss.

In der Familienhilfe werden Kinder sowie im Haushalt lebende Familienmitglieder betreut, wenn deren vornehmliche Betreuungsperson auf Grund eines unabwendbaren oder unverhergesehenen Ereignisses ausfällt und die eigenen Kräfte der Familien zur Bewältigung dieser Notsituation nicht ausreichen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 3: Soziales, Referat 3/01: Pflege und Betreuung
Postfach 527
5020 Salzburg
soziales@salzburg.gv.at

  • Alle belegbaren Tatsachen sind zu belegen und werden überprüft zB durch Abfrage der Einkommens-/Pensions-/Pflegegelddaten, Abfrage von Versicherungsdaten, Meldedaten, Grundbuch etc.
  • Fachaufsicht gemäß Salzburger Pflegegesetz
  • Hausbesuch

Rechtsgrundlage

§ 22 Abs 2 Z 1, Z 2, Z 3 Salzburger Sozialhilfegesetz, LGBl Nr. 19/1975 idgF; Soziale Dienste-Verordnung, LGBl Nr. 93/2003 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1015528