Soziale Dienste an Einzelpersonen (Hauskrankenpflege, Haushaltshilfe, Familienhilfe) Link zur Förderung

Betreuungs- und pflegebedürftige Menschen, die aufgrund chronischer oder altersbedingter Krankheiten sowie Behinderungen so beeinträchtigt sind, dass sie nicht mehr in der Lage sind, in ihren privaten Haushalten selbstständig zu leben, können auf professionelle Dienste zurückgreifen.

Sie können notwendige Betreuungs- und Pflegeleistungen nach freier Wahl von unterschiedlichen Leistungserbringern "ankaufen". Kann jemand die Kosten der Betreuung bzw. Pflege nicht zur Gänze selbst finanzieren, gewährt das Land Salzburg einkommensabhängig einen Zuschuss.

In der Familienhilfe werden Kinder sowie im Haushalt lebende Familienmitglieder betreut, wenn deren vornehmliche Betreuungsperson auf Grund eines unabwendbaren oder unverhergesehenen Ereignisses ausfällt und die eigenen Kräfte der Familien zur Bewältigung dieser Notsituation nicht ausreichen.

  • Alle belegbaren Tatsachen sind nachzuweisen und werden überprüft.
  • Hausbesuch
  • Fachaufsicht gemäß Salzburger Pflegegesetz

Rechtsgrundlage

§ 22 Salzburger Sozialhilfegesetz, LGBl Nr. 19/1975 idgF; Soziale Dienste-Verordnung, LGBl Nr. 93/2003 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1015528