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Förderungen zum Thema Aus, Weiterbildung

Allgemeine Musikförderung (inkl. Proberäume Blasmusik)
Niederösterreich
Das Land Niederösterreich als Kulturland war immer bestrebt die Musikkultur zu unterstützen und durch finanzielle Förderungen zu heben. Darauf ist nicht zuletzt die musikalische Vielfalt der Aktivitäten in Niederösterreich zurückzuführen, sondern auch deren Ausstrahlung weit über die Grenzen des Bundeslandes und der Republik hinaus. Niederösterreichische KomponistInnen können einerseits durch die Vergabe von Kompositionsaufträgen unterstützt werden und andererseits durch die Verleihung der Würdigungs- und Anerkennungspreise des Landes Niederösterreich, die im Bereich der Musik in zweijährigem Rhythmus KomponistInnen vorbehalten sein sollen. Musikveranstaltungen, seien es Konzertserien (keine Einzelkonzerte!) oder auch Meisterkurse, Fortbildungskurse, Wettbewerbe etc. können ebenfalls vom Land Niederösterreich gefördert werden. Akustische Ausstattung von Proberäumen (Blasmusik), folgende max. Fördersätze kommen zur Anwendung, wenn der vorgeschriebene Qualitätsstandard eingehalten wird: € 50.000,- mindeste lichte Raumhöhe 5m, mindeste lichte Raumgröße 100m² € 21.800,- mindeste lichte Raumhöhe 4m, mindeste lichte Raumgröße 80m² € 10.000,- wenn die mindeste lichte Raumhöhe von 4m nicht erreicht wird Der/ Die BauträgerIn hat bereits im Planungsstadium einen staatlich befugten und beeideten Ziviltechniker für Technische Physik oder ein Ingenieurbüro für Technische Physik bei zu ziehen, der/das einen akustischen Bericht über das Bauvorhaben erstellt.
Aus- und Weiterbildungen (Förderung von Zeitarbeitskräften) - ABM
Österreich
Aus- und Weiterbildungen gem. § 3 der SWF-Leistungsordnung idgF müssen zu einer verbesserten Einsatzfähigkeit der Zeitarbeitskräfte führen, kontinuierliche Beschäftigung ermöglichen und die dafür förderliche Qualifikation vermitteln. Unter Aus- und Weiterbildungen werden z.B. Metall-, Elektro-, Schweiß- oder Werkmeisterausbildungen, bis hin zu Sprachkursen oder diverse Aus- und Weiterbildungen speziell für Angestellte verstanden. Die Meisterin/Meister- bzw. Werkmeisterin/Werkmeister-Ausbildungen bedürfen einer positiven Genehmigung des Vorstandes. Tatsächlich aufgewendete Aus- und Weiterbildungskosten (Kurs- und Prüfkosten, Kosten für Unterlagen, div. Gebühren) werden im Ausmaß von bis zu 125 % vergleichbarer Referenzpreise wichtiger nationaler Aus- und Weiterbildungseinrichtungen gefördert. Keinesfalls als Aus- und Weiterbildung gelten tatsächliche und/oder gesetzlich vorgeschriebene Anlern-, Einweisungs- und Einschulungsmaßnahmen für einen konkreten Arbeitsplatz. Anspruchsberechtigt sind alle Zeitarbeitskräfte, die sich zu Beginn und während der Aus- und Weiterbildung in einem unaufgelösten, aufrechten Arbeits-/Dienstverhältnis befinden, sich aus- und weiterbilden lassen wollen und deren gewerbliches Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen seine Beiträge zum Sozial- und Weiterbildungsfonds (SO-Beiträge) gem. § 22d AÜG vollständig bzw. nach Ratenvereinbarung pünktlich einbezahlt hat.
Aus- und Weiterbildungen mit Zuschuss (Förderung von Zeitarbeitskräften) - ABMZS
Österreich
Aus- und Weiterbildungen gem. § 3 der SWF-Leistungsordnung idgF müssen zu einer verbesserten Einsatzfähigkeit der Zeitarbeitskräfte führen, kontinuierliche Beschäftigung ermöglichen und die dafür förderliche Qualifikation vermitteln. Aus- und Weiterbildungen gem. § 3 Abs 4 der SWF-Leistungsordnung idgF können auch in Kombination mit einer Bildungskarenz (Weiterbildungsgeld)/Bildungsteilzeit (Bildungsteilzeitgeld und Aktiveinkommen)/einem Fachkräftestipendium (Fachkräftestipendium) absolviert werden. Der wöchentliche Umfang der Aus- und Weiterbildung mit Zuschuss hat dem vorangegangenen Beschäftigungsausmaß vor Eintritt in die Aus- und Weiterbildung mit Zuschuss zu entsprechen. Der SWF zahlt der Zeitarbeitskraft einen Zuschuss als Ergänzungszahlung zum Weiterbildungsgeld/Fachkräftestipendium bzw. zum Bildungsteilzeitgeld und Aktiveinkommen. Sobald der Bezug des Weiterbildungs-/Bildungsteilzeitgeldes/ Fachkräftestipendiums wegfällt, wird kein weiterer Zuschuss gewährt bzw. ist ein darüber hinaus gewährter Zuschuss zurückzuzahlen. Der Zuschuss vermindert sich bei der Bildungskarenz/Bildungsteilzeit/beim Fachkräftestipendium um etwaige Zuverdienste. Der Zuschuss gebührt ausschließlich während der Aus- bzw. Weiterbildungsdauer. Anspruchsberechtigt sind alle Zeitarbeitskräfte, die sich zu Beginn und während der Aus- und Weiterbildung mit Zuschuss in einem unaufgelösten, aufrechten Arbeits-/Dienstverhältnis befinden, sich aus- und weiterbilden lassen wollen und deren gewerbliches Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen seine Beiträge zum Sozial- und Weiterbildungsfonds (SO-Beiträge) gem. § 22d AÜG vollständig bzw. nach Ratenvereinbarung pünktlich einbezahlt hat.
Bildung - Fort- und Weiterbildung
Österreich
Ziele: 1. Unterstützung von Jugendorganisationen im ländlichen Raum bei der Entwicklung und Durchführung von Maßnahmen, die geeignet sind, die Jugendlichen mit den im LWG 1992 genannten Zielen und den Zielen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) vertraut zu machen und sie anzuregen, sich mit diesen Zielen auseinander zu setzen und an der Entwicklung des ländlichen Raumes im Sinne dieser Ziele teilzunehmen. 2. Unterstützung der Weiterbildung von unselbstständig beschäftigten Personen in der Land- und Forstwirtschaft. 3. Information über und Vermittlung von Auslandspraktika für Schülerinnen und Schülern auf land- und forstwirtschaftlichen Betrieben zur Erweiterung des Horizonts, zum Kennenlernen neuer Perspektiven, neuer Arbeitsweisen, neuer Bewirtschaftungsformen und zur Verbesserung und Erweiterung der Fähigkeiten und Kenntnisse. Dies soll dazu beitragen, berufliche Ziele zu erreichen und persönliches Wachstum zu fördern. Förderungsgegenstände: - Erstellung und Ankauf von Unterlagen und Hilfsmitteln für Jugendveranstaltungen - Durchführung von Jugendveranstaltungen, z. B. Weiterbildungs- und Informationsveranstaltungen, Jugendtagungen, Jugendprojekte, persönlichkeitsbildende und berufsbildende Wettbewerbe, Ausstellungen, Lehrfahrten im Inland und soweit erforderlich auch im Ausland - Durchführung von berufsbegleitenden Weiterbildungsmaßnahmen für Arbeiter:innen und Angestellte in der Land- und Forstwirtschaft - Bundesweite Servicestelle zur Information, Bewerbung und Vermittlung von Praktika auf land- und forstwirtschaftlichen Betrieben im Ausland. Dies umfasst auch die Erstellung eines nach Ländern und Produktionssparten gegliederten webbasierten Verzeichnisses von geeigneten Praxisbetrieben, die Bereitstellung von Informationen zu den länderspezifischen Anforderungen und Voraussetzungen für die Teilnehmenden (z. B. Versicherungsfragen), Vorbereitungsseminare für die Teilnehmenden und die Kooperation mit internationalen Partnerorganisationen
Filmförderung: Österreichisches Filminstitut
Österreich
Gefördert wird Stoffentwicklung, Projektentwicklung, Herstellung, Vermarktung und berufliche Weiterbildung von im Filmwesen, künstlerisch, technisch oder kaufmännisch tätigen Personen, sowie sonstige Verbreitungsmaßnahmen. Ziel der Filmförderung ist es, a) die Herstellung, die Verbreitung und Vermarktung österreichischer Filme zu unterstützen, die geeignet sind, sowohl entsprechende Publikumsakzeptanz als auch internationale Anerkennung zu erreichen und dadurch die Wirtschaftlichkeit, die Qualität, die Eigenständigkeit und die kulturelle Identität des österreichischen Filmschaffens zu steigern, b) die kulturellen, gesamtwirtschaftlichen und internationalen Belange des österreichischen Filmschaffens zu unterstützen, insbesondere durch Maßnahmen zur Nachwuchsförderung sowie durch Erstellung eines jährlichen Filmwirtschaftsberichts, c) die internationale Orientierung des österreichischen Filmschaffens und damit die Grundlagen für die Verbreitung und marktgerechte Auswertung des österreichischen Films im Inland und seine wirtschaftliche und kulturelle Ausstrahlung im Ausland zu verbessern, insbesondere durch die Förderung der Präsentation des österreichischen Films im In- und Ausland, d) österreichisch-ausländische Koproduktionen zu unterstützen, e) die Zusammenarbeit zwischen der Filmwirtschaft und den Fernsehveranstaltern zur Stärkung des österreichischen Kinofilms zu unterstützen, f) auf eine Abstimmung und Koordinierung der Filmförderung des Bundes und der Länder (Regionalförderungen) hinzuwirken.
Förderung der Ausbildung in Pflege- und Sozialbetreuungsberufen
Burgenland
Die demografische Entwicklung zeigt ein Ansteigen der älteren Bevölkerung. Mit einer älteren Bevölkerung gehen auch erhöhte Pflege- und Betreuungsbedarfe und damit vermehrt Bedarfe an Pflegeleistungen einher. Die Steigerung der Attraktivität der Pflegeausbildung ist eine Strategie, um der bestehenden Personalproblematik entgegenzuwirken. Mit dem Pflegeausbildungs-Zweckzuschussgesetz, werden seitens des Bundes Finanzmittel zur Verfügung gestellt, welche die Pflegeausbildung attraktiveren sollen. Der Bund bietet mit dem Pflegeausbildungszweckzuschussgesetz den Ländern die Möglichkeit, die Ausbildungen im Pflegebereich attraktiver zu gestalten, um mehr Menschen für Pflegeberufe zu gewinnen. Dies soll unter anderem über finanzielle Anreize erreicht werden, die sich vorrangig direkt an die Auszubildenden richten. Beim Pflegeausbildungszweckzuschuss handelt es sich um die Möglichkeit einer freiwilligen Leistung der Länder zum Zwecke der Förderung der Pflegeausbildung, welche selbstständig entscheiden können, wen es die Förderung unter welchen Rahmenbedingen auszahlt. Das Land Burgenland gewährt daher als Träger von Privatrechten eine Förderung an Auszubildende in Pflegeberufen sowie auch an Auszubildende in Sozialbetreuungsberufe. Ziel der Förderung ist es, Ausbildungen in Pflege- und Sozialbetreuungsberufen attraktiver zu gestalten, um mehr Menschen für Pflege- und Sozialbetreuungsberufe zu gewinnen.
Humanpotenzial
Österreich
Eine breite Basis an hochqualifizierten Arbeitskräften in den FTI Bereichen stellt, wie für die meisten europäischen Staaten, auch für Österreich nach wie vor eine Herausforderung dar. Mit dem Thema Humanpotenzial sollen österreichische Unternehmen in ihren FTI+D-Agenden und -Kompetenzen gestärkt werden. Durch gezielte Kooperation zwischen Wissenschaft und Wirtschaft sollen insbesondere die Wirtschaftsleistung und Innovationskraft der Unternehmen, sowie die daraus resultierenden Stärken und Chancen für die österreichische Wirtschaft, nachhaltig gesteigert werden. Insbesondere die nachhaltige und digitale Transformation der Wirtschaft bedingt eine entsprechende Entwicklung von Kompetenzen und damit eine entsprechende Qualifizierung der Fachkräfte in österreichischen Unternehmen. Bestehende Unterstützungsmaßnahmen des BMAW, die bisher vor allem KMU adressiert haben, werden ab 2023 im Rahmen der Transformationsoffensive um die Zielgruppe Großunternehmen erweitert. Themenziele: Das Thema „Humanpotenzial“ umfasst die Subthemen „Qualifizierungsoffensive“ und „Innovatorinnen“ Qualifizierungsoffensive: Weiterführung von Qualifizierungsmaßnahmen, auch im Rahmen der Transformationsoffensive, als themen- und technologieoffene Maßnahmen mit den Zielen: Unterstützung von Weiterbildungsmaßnahmen österreichischer Unternehmen, um Kompetenzen in den Bereichen Green & Digital Transition in deren Belegschaft zu erhöhen. Kompetenzen für die Transformation in Unternehmen definieren und aufbauen: zielgerichtete Entwicklung von Kompetenzprofilen und Umsetzung von Schulungsmaßnahmen im Unternehmen Schulungsformate zur Qualifizierung bestehender Fachkräfte gemeinsam mit Weiterbildungsanbietern, Forschungseinrichtungen und Unternehmen entwickeln & testen; Skalierung von Schulungsmaßnahmen für Branchen oder Themen Innovatorinnen: Mehr Chancengerechtigkeit in der Forschung & Innovation und Karriereentwicklung durch: Steigerung der Sichtbarkeit von Frauen in gestaltenden Rollen. Stärkung von Zukunfts-Kompetenzen und systemischen Herangehensweisen (21st Century Skills, wie z.B. Kooperation, kreative Problemlösung, Kommunikation über Organisations- und Disziplinen-Grenzen), um Forschungs- und Innovationsvorhaben, die auf wirtschaftlicher, ökologischer und sozialer Ebene wirken, zu initiieren und umzusetzen. Erhöhung der Kapazität an Forscherinnen & Innovatorinnen, die innovativ an komplexe und interdisziplinäre Problemstellungen herangehen (z.B. um sich an missionsorientierten nationalen oder EU-Programmen zu beteiligen). In folgenden Bereichen sollen dazu Förderungen vergeben werden: Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen von Mitarbeiter/innen österreichischer Unternehmen im Bereich Green & Digital Transition (Kooperative) Qualifizierungsprojekte, die zur Identifikation notwendiger Kompetenzen für die Transformation sowie zur gezielten Erhöhung dieser Kompetenzen in österreichischen Unternehmen führen Entwicklung und Testung von Schulungsinhalten und –formaten zur Unterstützung der Transformation für bestimmte Branchen oder Themen
Integrierter Pflanzenschutz
Österreich
Förderungsziele 1. Umweltschonende landwirtschaftliche Produktion unter dem Aspekt der Sicherung und Verbesserung der Qualität landwirtschaftlicher Produkte durch Maßnahmen des Integrierten Pflanzenschutzes; Einführung diesbezüglicher Erkenntnisse in die Praxis. 2. Anwendung von integrativen Pflanzenschutzverfahren, bei denen unter vorrangiger Berücksichtigung biologischer, biotechnischer, pflanzenzüchterischer sowie anbau- und kulturtechnischer Maßnahmen die Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel auf ein notwendiges Maß beschränkt wird. Förderungsgegenstände 1. Pflanzenschutzdienst a. Betrieb von Warndienst- oder Wetterstationen sowie erforderliche Erhebungen und b. Nachrichtenübermittlung; c. Betrieb von Schädlingsbekämpfungsstationen oder gleichartiger Einrichtungen (ganzjährig). 2. Pflanzenschutzmaßnahmen a. Freihaltung der Saatgut- und Pflanzgutproduktionsgebiete von Virosen, virusähnlichen Krankheiten und/oder anderen Krankheiten sowie deren Überträger in Saatgut- und Pflanzgutproduktionsgebieten; b. Eindämmung von Schadorganismen, durch welche lokal große Ernteverluste und gefährliche Verbreitungsherde entstehen können; 3. Schulung oder Weiterbildung auf dem Gebiet des Integrierten Pflanzenschutzes a. Fach- und zielspezifische Veranstaltungen auf dem Gebiet des Integrierten Pflanzenschutzes, soweit diese nicht im Rahmen des GAP-Strategieplans gefördert werden; b. Erstellung und Ankauf von fachspezifischen Lehr- und Bildungsmaterialien, soweit diese nicht im Rahmen des GAP-Strategieplans gefördert werden; c. Untersuchungen und Prüfungen, die zur Schaffung von fachspezifischen Schulungsunterlagen erforderlich sind; d. Erstellung und Ankauf von zulassungsrelevanten fachspezifischen Daten zur Schließung von Lückenindikationen.
Karriereförderung d. Jungen Akademie
Österreich
Die Junge Akademie ist bestrebt, ihren Mitgliedern optimale Möglichkeiten zur Karriereförderung zukommen zu lassen, um sie für besondere wissenschaftliche Leistungen, für Führungsaufgaben und für die Lehrtätigkeit bestmöglich zu qualifizieren. Dies kann zum Beispiel durch Softskill-Seminare oder Einzelcoachings geschehen, ebenso durch die Unterstützung von wissenschaftlichen Aktivitäten und Forschungsprogrammen, die für die Karriereentwicklung zentral sind und nicht ohne weiteres anderweitig finanziert werden. Mitglieder der Jungen Akademie können eine Karriereförderung bis zu maximal € 8.000,- beantragen. Die folgenden Leistungen können gefördert werden: Maßnahmen zur akademischen Karriereentwicklung, die durch professionelle Wissenschaftsberater/innen zu folgenden Themen durchgeführt werden: Einzelcoachings, die der Karriereplanung, wissenschaftlichen Neuorientierung und Vorbereitung von Hearings und Berufungsverfahren dienen Workshops zu Teambuilding, Konfliktmanagement im Team, Medientraining und Gender & Diversity. Publikationsförderung, das heißt Druckkostenzuschüsse und Open Access Gebühren, die nicht oder nur teilweise durch andere Förderungen abgedeckt werden Förderung von Pilotprojekten der Grundlagenforschung und Anschubfinanzierungen von Projektideen der Grundlagenforschung, z.B. durch Literaturakquise Werkverträge zur Datenerhebung Material- und Servicekosten für Analysen/Messungen Ankauf von unmittelbar benötigter technischer Ausstattung Unterstützung von wissenschaftlichen Veranstaltungen – einschließlich Wissenschaftskommunikation und -vermittlung (z. B. Outreach, Vorträge, Workshops in Schulen), die durch Mitglieder der Jungen Akademie veranstaltet werden (Raummiete und Technik, Eventbetreuung, Reisekosten, Unterbringung, Catering, Bewerbungskosten). Für Reise- und Bewirtungskosten gelten sinngemäß die allgemeinen Regelungen der ÖAW. Unterstützung bei Vereinbarkeit von Beruf und familiären Verpflichtungen (z. B. Kinderbetreuungskosten, die im Zusammenhang mit Junge Akademie Aktivitäten entstehen und nicht auf zumutbare Weise vermeidbar sind). Es sind nur jene Kosten förderwürdig, die vom beantragenden Mitglied der Jungen Akademie selbst getragen werden. Mit Mitteln der Karriereförderung dürfen keine wirtschaftlichen Tätigkeiten finanziert, unterstützt oder gefördert werden. Die Karriereförderung dient ausschließlich der Förderung der konkreten Person, die sie beantragt. Scheidet das geförderte Mitglied der Jungen Akademie (vorzeitig) aus der Jungen Akademie aus, hat es die geförderten Kosten anteilig zurückzuzahlen.
Pflanzenbau und Saatgutwirtschaft
Österreich
Förderungsziele: 1. Schaffung des Anreizes zur Verbesserung pflanzlicher Produkte sowie von Energierohstoffen auf pflanzlicher Basis und Erarbeitung von Qualitätssicherungssystemen im Pflanzenbau und im Bereich der Lebensmittelsicherheit, insbesondere Erarbeitung von praxisbezogenen Erkenntnissen im Hinblick auf qualitative, ökologische und strukturelle Verbesserungen auf dem Gebiet des Pflanzen- und Futterbaues; Einführung derartiger Erkenntnisse in die landwirtschaftliche Praxis; 2. Maßnahmen zur Verbesserung und Erhaltung von Saatgut insbesondere bei Kartoffeln, Getreide und Mais zur Nutzung der diesbezüglichen Marktchancen, zur Erhaltung der Biodiversität und zur Anpassung an klimawandelbedingte Veränderungen. Förderungsgegenstände: 1. Fach- und zielspezifische Veranstaltungen im Pflanzenbau und der Saatgutwirtschaft. 2. Im Pflanzenbau: a. Demonstrationsvorhaben zur Einführung neuer Produktionsmittel, Kulturen und Sorten sowie Produktionsverfahren und –systemen; Erstellung von fachspezifischen Lehr- und Bildungsmaterialien b. Aufklärungsmaterial einschließlich Lehr- und Kursbehelfe. c. Erforschung, Gewinnung und Nutzung wissenschaftlicher, technischer, wirtschaftlicher und sonstiger Kenntnisse und Fertigkeiten mit dem Ziel, neue oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln d. Entwicklung von kommerziell nutzbaren Prototypen, Durchführung von Demonstrationsvorhaben und Pilotprojekten zur Einführung neuer Produktionsmittel, Kulturen und Sorten sowie Produktionsverfahren und –systemen 3. Gesunderhaltungsmaßnahmen bei Vermehrungssaat- und -pflanzgut. 4. Erhaltung von Genmaterial.
Tiergesundheitsdienst Betriebserhebungen
Tirol
In jedem landwirtschaftlichen Betrieb, der am Tiergesundheitsdienst teilnimmt, sind, abhängig von Bestandsgröße und Tiergattung, jährlich Betriebserhebungen durchzuführen. Die Betriebserhebungen werden durch den Tiroler Tiergesundheitsdienst gefördert und durch Betreuungstierärzte durchgeführt. Ziel dieser Betriebserhebungen ist es, mögliche Schwachstellen im Bereich Tierhaltung und Medikamentenanwendung aufzuzeigen, durch Beseitigung der Schwachstellen den Gesundheitsstatus des Bestandes zu verbessern und damit den Medikamenteneinsatz zu verringern, den Gesundheitsstatus und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben des Tierarzneimittelkontrollgesetzes zu dokumentieren. Wichtige Punkte sind dabei die Arzneimittelanwendung und deren Dokumentation, Tierschutz, Tiergesundheit, Hygiene, Fütterung, Haltungsbedingungen, Stallklima, Teilnahme an Tiergesundheitsprogrammen und durch den Landwirt absolvierte Weiterbildungsveranstaltungen im Bereich Tiergesundheit. Die Leistungen können Landwirte in Anspruch nehmen, die Mitglied beim Tiroler Tiergesundheitsdienst sind. Die Durchführung der Betriebserhebungen werden zentral von der Geschäftsstelle des Tiergesundheitsdienstes kontrolliert und die Kosten dafür den Betreuungstierärzten ausbezahlt. Zur Nachvollziehbarkeit werden die Betriebserhebungen schriftlich dokumentiert und an die Tiergesundheitsdienst-Geschäftsstelle zur Überprüfung übermittelt. Damit sind Transparenz, Vergleichbarkeit und Kontrolle gegeben. Je nach Betriebsgröße und betreuten Tierarten sind am Betrieb jährlich ein bis vier Betriebserhebungen vorzunehmen.