ESF+ (21-27): Sonderprogramm Weiterbildungsbonus Tirol Link zur Förderung kopieren

Ziel der Förderung ist, einen Anreiz zu beruflichen Höherqualifizierung für Personen zu schaffen, die trotz Beschäftigung von Armutsgefährdung betroffen sind, um so die Beschäftigungsfähigkeit bzw. die Beteiligung am Arbeitsmarkt zu erhöhen und damit die soziale Eingliederung zu unterstützen. Im Sinn der Ziele des Europäischen Sozialfonds (ESF) und der Strategie – Arbeitsmarkt Tirol 2030 wird diese Förderung auch mit Mitteln des ESF finanziert.

Es werden die Kosten für berufliche Bildungsmaßnahmen gefördert. Darunter fallen:

  • Nachholen von beruflichen Abschlüssen (v.a. Lehrabschlüsse) 
  • Umschulungen, wenn diese zu einer Höherqualifizierung führen
  • Berufsbezogene Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen
  • Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer beruflicher Abschlüsse
Dieser Antrag steht folgender Zielgruppe zur Verfügung:
  • Bürgerinnen und Bürgern

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Tirol, Abteilung Gesellschaft und Arbeit
+43 512 508 807804
gesellschaft.arbeit@tirol.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 30.01.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Förderung ist einkommensabhängig.

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt. Die Förderung beträgt maximal 90% der nachgewiesenen Kosten der Bildungsmaßnahme (inklusive MwSt.) und/oder allfälliger Prüfungsgebühren. Die Förderhöhe der Bildungsmaßnahme richtet sich nach dem Ausmaß der Anwesenheit des Fördernehmers*der Fördernehmerin bei der Bildungsmaßnahme (maximal 90% der nachgewiesenen Kosten bei mindestens 75%iger Anwesenheit, bei einer Anwesenheit von weniger als 75% aliquot entsprechend der Anwesenheit).

Der Förderbetrag von maximal € 3.000,00 pro Fördernehmer*in kann für den Zeitraum 01.01.2025 bis zum 31.12.2029 bei Einhaltung der sonstigen Fördervoraussetzungen auf einmal oder in Teilen beantragt werden.

Die Auszahlung des Förderbetrages erfolgt nach Absolvierung der Bildungsmaßnahme auf Basis des Kooperationsvertrages direkt an den Bildungsträger.

Rechtsgrundlage

§ 14 Tiroler Arbeitnehmerförderungsgesetz, Rahmenrichtlinie der Arbeitsmarktförderung des Landes Tirol, Richtlinie Sonderprogramm Weiterbildungsbonus Tirol
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1062389

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