Objektförderungen Integration Link zur Förderung kopieren

Die Förderung hat zum Ziel, die Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte durch Unterstützung integrationsbezogener Maßnahmen zu verbessern.

    1. Fördernehmer*innen können sein

    • natürliche Personen oder
    • juristische Personen.

    2. Fördernehmer*innen müssen

    • ihren Sitz oder eine Niederlassung in Tirol haben oder
    • ihre Tätigkeit in Tirol ausüben oder beabsichtigen oder
    • eine Tätigkeit ausüben oder beabsichtigen, die im Interesse der Integration in Tirol gelegen ist.

    Im Rahmen dieser Objektförderung werden gefördert:

    1. Integrationsbezogene Bildungs- und Beratungsmaßnahmen,
    2. Studien im Sinne einer Grundlagenbeschaffung für Expert*innenarbeit,
    3. Maßnahmen, die einer direkten und nachhaltigen Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte dienen.

    Bei Fragen wenden Sie sich an:

    Abteilung Gesellschaft und Arbeit
    +43 512 508 807804
    gesellschaft.arbeit@tirol.gv.at

    Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 01.01.2026)

    Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
    Zu beachten:
    • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
    • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
    • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

    Die Förderung kann als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss oder als nicht rückzahlbarer Mehrfachzuschuss gewährt werden. Art und Höhe der vom Land geförderten Kosten sind im jeweiligen Zusageschreiben bzw. in der jeweiligen Fördervereinbarung festzulegen.

    Die Auszahlung des Förderbetrages erfolgt in der Regel im Nachhinein nach Vorlage und Prüfung der im Zusageschreiben oder in der Fördervereinbarung angeführten Unterlagen. In der Fördervereinbarung können andere Auszahlungsmodalitäten, z.B. Ratenzahlung, vorgesehen werden. Die Auszahlung der einzelnen Raten kann dabei ebenfalls an die Vorlage von Unterlagen (z.B. Zwischenberichte) geknüpft werden.

    Rechtsgrundlage

    Richtlinie Objektförderungen Integration, Rahmenrichtlinie Integration
    Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

    Leistungsart

    Förderungen - Direkte Förderungen

    Referenznummer

    1013655

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