Förderung von Personen der außerschulischen, freizeitpädagogischen Kinder- und Jugendarbeit Link zur Förderung kopieren

  • Ziel der Förderung ist, einen Beitrag zur Aus- und Weiterbildung von hauptamtlichen und freiwilligen Mitarbeiter*innen der außerschulischen, freizeitpädagogischen Kinder- und Jugendarbeit zu leisten.
  • Es werden Kosten für Bildungsmaßnahmen zur Aus- und Weiterbildung in der außerschulischen, freizeitpädagogischen Kinder- und Jugendarbeit gefördert.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Tirol, Abteilung Gesellschaft und Arbeit
+43 512 508 807804
gesellschaft.arbeit@tirol.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 30.01.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Förderung ist einkommensunabhängig und beträgt 50 % der Kosten der Bildungsmaßnahme.

Der maximale Förderbetrag beträgt € 1.000,00 pro Person und Kalenderjahr und kann bei Einhaltung der sonstigen Fördervoraussetzungen auf einmal oder in Teilen beantragt und gewährt werden. Der Förderbetrag wird dem Jahr zugerechnet in dem die Förderung zugesagt wird.

Die Auszahlung des Förderbetrages aufgrund der Förderentscheidung erfolgt bei Vorlage folgender Nachweise:

  • Teilnahmebestätigung des Bildungsträgers über eine mindestens 75%ige Anwesenheit,
  • Nachweis über die Bezahlung der Kosten der Bildungsmaßnahme, sofern nicht bereits vorgelegt,
  • Nachweise über allfällige zwischenzeitig gewährte Unterstützungen anderer Förderstellen

Rechtsgrundlage

Richtlinie Förderung der Aus- und Weiterbildung von Personen der außerschulischen, freizeitpädagogischen Kinder- und Jugendarbeit, Rahmenrichtlinie Jugendförderung
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Referenznummer

1050103

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