Förderung von Personen der außerschulischen, freizeitpädagogischen Kinder- und Jugendarbeit Link zur Förderung

Ziel der Förderung ist, einen Beitrag zur Aus- und Weiterbildung von hauptamtlichen und freiwilligen Mitarbeiter*innen der außerschulischen, freizeitpädagogischen Kinder- und Jugendarbeit zu leisten.

Es werden Kosten für Bildungsmaßnahmen zur Aus- und Weiterbildung in der außerschulischen, freizeitpädagogischen Kinder- und Jugendarbeit gefördert.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Tirol, Abteilung Gesellschaft und Arbeit
Meinhardstraße 16a, 6020 Innsbruck
gesellschaft.arbeit@tirol.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Für die Antragstellung entstehen keine Kosten.

a. Die Prüfung der einzelnen Förderanträge erfolgt durch die Abteilung Gesellschaft und Arbeit des Amtes der Tiroler Landesregierung.

b. Die Förderentscheidung obliegt dem zuständigen Mitglied der Landesregierung

Rechtsgrundlage

Richtlinie Förderung der Aus- und Weiterbildung von Personen der außerschulischen, freizeitpädagogischen Kinder- und Jugendarbeit, Rahmenrichtlinie Jugendförderung
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Referenznummer

1050103