In Achtung der Bedeutung des Einflusses der freien Szene auf das Kulturleben vergibt das Land Kärnten gemäß § 4 Abs. 1 lit. e) des K-KFördG 2001 an natürliche Personen ein mit € 3.000,- dotiertes Stipendium für Weiterbildungsmaßnahmen.
Förderungswürdig sind
a.) Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich Kulturmanagement an anerkennten Instituten (z.B. Kulturmanagement-Lehrgang, Marketing-Seminare, PR- u. Medientraining/Social Media für Kulturinstitutionen etc.).
b.) Weiterbildungsmaßnahmen in der Kunstsparte der jeweiligen Kulturinitiative bzw. im Bereich der Kunst-/Kulturvermittlung (z. B. Theater-/Tanzpädagogik, Choreographie-Studium, Schreibschulen/Schreibwerkstätten, Instrumental- und Kompositionsstudium etc.).
c.) Sprachkurs an Sprachschulen bzw. -instituten oder Universitäten im Ausland, soweit ein inhaltlicher Bezug zur Arbeit der Kulturinitiative belegt werden kann.
d.) Praktika an namhaften Kulturinstitutionen außerhalb von Kärnten (in Betracht kommen sowohl Praktika im Bereich Kulturmanagement bzw. -vermittlung als auch künstlerische Praktika wie z. B. Regie- oder Choreographiehospitanzen).
Gefördert werden können:
ad a) bis c) anteilig die Teilnahme- bzw. Kursgebühren; jedoch keine Reise- u. Aufenthaltskosten
ad d) anteilig die Reise- u. Aufenthaltskosten