Mobilitäten zu KZ-Gedenkstätten Link zur Förderung

Die Lehrpläne des Gegenstandes „Geschichte und Politische Bildung“ des österreichischen Schulsystems sehen im Unterricht eine verpflichtende Auseinandersetzung mit aktuellem und historischem Antisemitismus und mit der Geschichte von Nationalsozialismus und Holocaust vor.

Das Förderungsprogramm für Mobilitäten zu den KZ-Gedenkstätten Mauthausen und Gusen sowie seiner Außenlager-Gedenkstätten Ebensee und Melk gem. Gedenkstättengesetz BGBL. I Nr. 74/2016 wird zur Finanzierung der Reisekosten der Schulklassen bzw. klassenübergreifender Schülergruppen eingerichtet. Damit wird die Möglichkeit geschaffen, dass - zur Stärkung der Erinnerungskultur -  alle Schüler/innen im Rahmen des Unterrichts zumindest einmal die KZ-Gedenkstätte Mauthausen besuchen können.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

OeAD-GmbH - Agentur für Bildung und Internationalisierung
Ebendorferstraße 7, 1010 Wien
+43 1 534 08-0
https://oead.at

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage Bundesministeriengesetz, OeAD-Gesetz Sonderrichtlinie des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Förderung von Mobilitäten für Schulveranstaltungen zum Besuch in den KZ-Gedenkstätten Mauthausen und Gusen sowie seiner Außenlager-Gedenkstätten Ebensee und Melk

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Wirkungsziele

Erhöhung des Leistungs- und Bildungsniveaus der Schülerinnen und Schüler
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1065374