Bildungszuschuss der Arbeiterkammer Link zur Förderung kopieren

Das Land Vorarlberg fördert Personen unter dem Gesichtspunkt der Qualifikationserweiterung. Ziel der Fördermaßnahme ist der Erwerb arbeitsmarktrelevanter Bildungsabschlüsse von anerkannten Bildungseinrichtungen zur Absicherung der Beschäftigungsfähigkeit in gegenwärtigen und künftigen Tätigkeitsfeldern.

Folgende Fördermaßnahmen werden angeboten:

  • Bildungskonto
  • Bildungsprämie für Arbeitnehmer/innen
  • Bildungsprämie für Unternehmer/innen
  • Startkapital
  • Wohnzuschuss für Lehrlinge
  • Förderung der Berufsreife- bzw. Studienberechtigungsprüfung

Das Ansuchen ist bei der Arbeiterkammer unter Verwendung des aufgelegten Formulars schriftlich einzubringen.

Weiterführende Informationen zu den einzelnen Maßnahmen sind der beigefügten Richtlinie "Bildungszuschuss" zu entnehmen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Vorarlberger Landesregierung - Abteilung Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten
https://vorarlberg.at/-/allgemeine-wirtschaftsangelegenheiten-via

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 01.07.2025)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Zahlung wird jeweils nach nach Vorlage der Kostenabrechnung nach Beschluss der Landesregierung ausbezahlt.

 

Kostenabrechnung

Rechtsgrundlage

Allgemeine Förderungsrichtlinie der Vorarlberger Landesregierung (AFRL); Richtlinien Bildungszuschuss
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,6 Mio. Euro

Referenznummer

1043397

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