Förderungen für Pflegeausbildung Link zur Förderung kopieren

Ziel der Unterstützung im niederösterreichischen Pflegebereich ist die nachhaltige Abdeckung des qualitativen und quantitativen Arbeitskräftebedarfes im Gesundheits- und Sozialbereich im Land Niederösterreich und damit die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung, Pflege und Betreuung der niederösterreichischen Bevölkerung.

Damit es gelingt den errechneten Mehrbedarf im Pflege- und Betreuungsbereich bis zum Jahr 2030 abzudecken und auch eine qualitätsvolle Pflege sicherstellen zu können, sind gerade jetzt zusätzliche Vorkehrungen zu treffen, um die Wahl für eine Pflegeausbildung attraktiver zu machen.

Das Land NÖ bietet dazu zwei Maßnahmen an:

  • NÖ Pflegeausbildungsprämie

Die NÖ Pflegeausbildungsprämie leistet Personen, die eine Ausbildung zur Pflegeassistenz, Pflegefachassistenz, zur Diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegerin bzw. zum Diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger, zur Diplom-Sozialbetreuerin bzw. zum Diplom-Sozialbetreuer sowie zur Fach-Sozialbetreuerin bzw. zum Fach-Sozialbetreuer absolvieren, eine Prämie.

  • NÖ Dorfhelferinnen- und Dorfhelfer-Stipendium

Mit dem Dorfhelferinnen- und Dorfhelfer-Stipendium leistet das Land NÖ Personen, die die Ausbildung zur Dorfhelferin oder zum Dorfhelfer absolvieren ein Stipendium.

Beide Maßnahmen werden durch die Gesellschaft für Forschungsförderung Niederösterreich m.b.H. (GFF) für das Land NÖ abgewickelt.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Wissenschaft und Forschung (K3)
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
02742/9005-13137

Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Finanzen, F1
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Förderrichtlinie NÖ Pflegeausbildungsprämie für Ausbildungen zur Pflegeassistenz, Pflegefachassistenz, zum gehobenen Dienst der Gesundheits- und Krankenpflege und in der Fach- /Diplomsozialbetreuung Richtlinie zum NÖ Dorfhelferinnen- und Dorfhelfer-Stipendium
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1066604