Zuschuss zur barrierefreien Ausbildung Link zur Förderung kopieren

Zuschüsse zur barrierefreien Ausbildung können grundsätzlich nach Beendigung der 9. Schulstufe im Rahmen einer Schul- oder Berufsausbildung gewährt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion IV; Sozialministeriumservice
Babenbergerstraße 5, 1010 Wien

Rechtsgrundlage

§ 10a Abs. 1 lit. d iVm. § 6 Abs. 2 lit e BEinstG, BGBl. I Nr. 22/1970; Rahmenrichtlinie „Berufliche Teilhabe“

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Wirkungsziele

Umfassende, barrierefreie Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen des Lebens.

Referenznummer

1073824

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