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Dienstnehmer/-innen können im Einvernehmen mit ihrem/ihrer Dienstgeber/-in eine Arbeitszeitreduzierung nach § 11a Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG) vereinbaren und für die Dauer dieser Arbeitszeitreduzierung Bildungsteilzeitgeld erhalten.
Arbeitsmarktservice https://www.ams.at
Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 02.04.2025)