Unterstützung von ehrenamtlichen Wacheorganen der Berg- und Naturwacht Salzburg Link zur Förderung kopieren

Zuschüsse für Aus- und Weiterbildungen

Es handelt sich um einen Zuschuss für Aus- und Weiterbildungen für ehrenamtliche Wacheorgane der Berg- und Naturwacht. Dieser Zuschuss darf von den Wacheorganen lediglich einmal in Anspruch genommen werden und beträgt bis zu 50% der Kurskosten - maximal jedoch € 250,00.

Zuschüsse für die Ausrüstung

Der finanzielle Zuschuss wird für Ausrüstungsgestände, die für Einsätze benötigt und nicht vom Land Salzburg gestellt werden, den ehrenamtlichen Wacheorganen gewährt. Dieser Zuschuss kann alle drei Jahre beantragt werden und beträgt bis zu € 50,00 Euro.

Zuschüsse für FSME-Impfung

Zur Sicherstellung des Impfschutzes gegen FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis)  für ehrenamtliche Wacheorgane der Berg- und Naturwacht werden bis zu 100% der Kosten übernommen. Der Zuschuss wird für die medizinisch empfohlene Auffrischungsimpfung aber auch für die Grundimmunisierung (im Regelfall 3 Impfdosen) gewährt.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung
Michael-Pacher-Straße 36, 5020 Salzburg
https://www.salzburg.gv.at/themen/natur/bnw1

Der Zuschuss wird auf einmal ausbezahlt. 

Rechnung

Zahlungsbestätigung

Foto des Ausrüstungsgegenstandes

Begründung für die Teilnahme an der Aus- und Weiterbildung

Bestätigung der erfolgreichen Teilnahme

ärztliche Impfbestätigung bzw. Kostenbelegt f. die Impfung 

Originalrechnung und Zahlungsbeleg f. den Impfstoff 

Rechtsgrundlage

Allgemeine Förderrichtlinie des Landes; Salzburger Berg- und Naturwachtverordnung
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1068501

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