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Förderungen zum Thema Pflege

Entgelterhöhungen für Pflege- und Betreuungspersonal; BGLD
Burgenland
Die demografische Entwicklung zeigt ein Ansteigen der älteren Bevölkerung. Mit einer älteren Bevölkerung geht auch ein erhöhter Pflege- und Betreuungsbedarf und damit ein vermehrter Bedarf an Pflegeleistungen einher. In diesem Zusammenhang ist es erforderlich, eine bessere Bezahlung des Personals im Pflegebereich sicherzustellen. Der entsprechende Personalbedarf soll in den kommenden Jahren gedeckt werden, damit die Bevölkerung im Burgenland auch weiterhin mit qualitativ hochwertigen Pflegeleistungen versorgt werden kann. Dies soll über eine Entgelterhöhung erreicht werden. Ein höheres Entgelt zeugt von einer gesteigerten Wertschätzung für die berufliche Tätigkeit, die sich wiederum positiv auf die Arbeitszufriedenheit auswirkt. Das Bundesgesetz über einen Zweckzuschuss an die Länder für die Jahre 2022 und 2023 für die Erhöhung des Entgelts in der Pflege (Entgelterhöhungs-Zweckzuschussgesetz – EEZG), BGBl. I Nr. 104/2022, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 170/2023, welches mit Ablauf des 31.12.2025 außer Kraft getreten ist, sah für die Jahre 2022 und 2023 eine Entgelterhöhung für das Pflege- und Betreuungspersonal nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG), BGBl. I Nr. 108/1997, sowie der Angehörigen der Sozialbetreuungsberufe gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über Sozialbetreuungsberufe, BGBl. I Nr. 55/2005, vor. Das Bundesgesetz, mit dem ein Pflegefonds eingerichtet und ein Zweckzuschuss an die Länder zur Sicherung und zum bedarfsgerechten Aus- und Aufbau des Betreuungs- und Pflegedienstleistungsangebotes in der Langzeitpflege für die Jahre 2011 bis 2028 gewährt wird (Pflegefondsgesetz – PFG), BGBl. I Nr. 57/2011, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 170/2023, sieht gemäß § 3 Abs. 2 Z 3 die Fortführung der Erhöhung des Entgelts von Pflege- und Betreuungspersonal sowie der Angehörigen der Sozialbetreuungsberufe, die im Sinne des § 3 Entgelterhöhungs-Zweckzuschussgesetz – EEZG, BGBl. I Nr. 104/2022 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 13/2023, im Jahr 2023 erbracht wurde, vor. Das Land Burgenland kann als Träger von Privatrechten eine Förderung an Mitteln nach dem PFG zur Erhöhung des Entgelts von Pflege- und Betreuungspersonal gewähren. Für die nähere Ausgestaltung der Förderleistung, insbesondere zur Bestimmung der Fördervoraussetzungen und zur Festlegung der Förderhöhe wurden die nachstehenden Richtlinien erlassen.
Hospiz- und Palliativversorgung
Burgenland
Die Hospiz- und Palliativversorgung besteht aus den Mobilen Palliativteams für Erwachsene (MPT), den Mobilen Palliativteams für Kinder (KiMPT) sowie aus den Hospizteams für Erwachsene (HOST) und dem Hospizteam für Kinder (KiHOST). Der Auftrag der MPTs und des KiMPT besteht darin, vor Ort spezielle Palliative-Care-Expertise zur Verfügung zu stellen und Entscheidungsprozesse zu unterstützen. In Absprache mit den Betreuenden führt das Team medizinische, pflegerische, therapeutische und/oder psychosoziale Maßnahmen bei erwachsenen und pädiatrischen Palliativpatientinnen/-patienten durch. Es handelt sich dabei um multiprofessionell zusammengesetzte Teams, welche die bestehende Grundversorgung ergänzen. Ziel ist es, den Verbleib der Palliativpatientinnen/-patienten in der vertrauten Umgebung zu ermöglichen, Krankenhaushausaufenthalte so weit wie möglich zu reduzieren, bei Übergängen zwischen Krankenhaus und häuslicher Betreuung zu helfen und die Lebensqualität zu erhalten. Hospizteams für Erwachsene (HOST) und für Kinder (KiHOST) sind Versorgungsangebote, in deren Rahmen Palliativpatientinnen/-patienten und ihre An- und Zugehörigen von qualifizierten ehrenamtlichen Hospizbegleiterinnen/-begleitern in allen Versorgungskontexten individuell begleitet werden mit dem Ziel der Verbesserung der Lebensqualität und der Sicherung der kontinuierlichen Betreuung. Sie leisten einen Beitrag zur bestmöglichen Lebensqualität der Patientinnen/Patienten und unterstützten die kontinuierliche Betreuung sowie die Übergänge zwischen Versorgungsangeboten. Dabei bieten sie mitmenschliche Begleitung in der Zeit der Krankheit, des Abschieds und der Trauer und tragen somit wesentlich zur psychosozialen und emotionalen Entlastung von Palliativpatientinnen/-patienten und deren An- und Zugehörigen bei. Die Koordination in den Hospizteams erfolgt über hauptamtliche Fachkräfte.
Investitionsförderungen für Pflege- und Betreuungseinrichtungen in Tirol
Tirol
Das Land Tirol stellt zur Unterstützung der Investitionen in Zusammenhang mit dem Ausbau, dem Aufbau und der Sicherung von Pflege- und Betreuungsdienstleistungen in Tirol Fördermittel zur Verfügung. Im Rahmen dieser Maßnahme werden folgende Inhalte gefördert: Neuerrichtung von Alten- und Pflegeheimen, Schwerpunktpflegeeinrichtungen sowie in den Versorgungsregionen 72, 73 und 74 sowie von Kurzzeitpflege-, Übergangs/qualifizierter Kurzzeitpflege-/qualifizierter Nachsorge und Tagespflegeeinrichtungen jeweils im Ausmaß der im Strukturplan Pflege 2023 – 2033 dafür die vorgesehenen Plätze, und von Stützpunkten für mobile Pflege- und Betreuungsdienstleistungen Zu- und Ausbauten von Alten- und Pflegeheimen sowie von Kurzzeitpflege-, Übergangspflege- und Tagespflegeeinrichtungen und von Stützpunkten für mobile Pflege- und Betreuungsdienstleistungen Generalsanierungen von Alten- und Pflegeheimen sowie von Kurzzeitpflege-, Übergangspflege/qualifizierter Kurzzeitpflege-/qualifizierter Nachsorge und Tagespflegeeinrichtungen und von Stützpunkten für mobile Pflege- und Betreuungsdienstleistungen Pilotprojekte im Bereich der Pflege und Betreuung zur Erprobung neuer und alternativer Angebote Studien- und Forschungsaufträge mit dem Ziel einer Verbesserung bzw. Zusammenführung der Versorgungsstrukturen in der Pflege und Betreuung innerhalb einer (Planungs)Region Soforthilfemaßnahmen für investive Zwecke nach unvorhergesehenen Katastrophen in Alten- und Pflegeheimen wie beispielsweise nach einem Großbrand.