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Förderungen zum Thema Pflege

Hospiz- und Palliativversorgung
Burgenland
Die Hospiz- und Palliativversorgung besteht aus den Mobilen Palliativteams für Erwachsene (MPT), den Mobilen Palliativteams für Kinder (KiMPT) sowie aus den Hospizteams für Erwachsene (HOST) und dem Hospizteam für Kinder (KiHOST). Der Auftrag der MPTs und des KiMPT besteht darin, vor Ort spezielle Palliative-Care-Expertise zur Verfügung zu stellen und Entscheidungsprozesse zu unterstützen. In Absprache mit den Betreuenden führt das Team medizinische, pflegerische, therapeutische und/oder psychosoziale Maßnahmen bei erwachsenen und pädiatrischen Palliativpatientinnen/-patienten durch. Es handelt sich dabei um multiprofessionell zusammengesetzte Teams, welche die bestehende Grundversorgung ergänzen. Ziel ist es, den Verbleib der Palliativpatientinnen/-patienten in der vertrauten Umgebung zu ermöglichen, Krankenhaushausaufenthalte so weit wie möglich zu reduzieren, bei Übergängen zwischen Krankenhaus und häuslicher Betreuung zu helfen und die Lebensqualität zu erhalten. Hospizteams für Erwachsene (HOST) und für Kinder (KiHOST) sind Versorgungsangebote, in deren Rahmen Palliativpatientinnen/-patienten und ihre An- und Zugehörigen von qualifizierten ehrenamtlichen Hospizbegleiterinnen/-begleitern in allen Versorgungskontexten individuell begleitet werden mit dem Ziel der Verbesserung der Lebensqualität und der Sicherung der kontinuierlichen Betreuung. Sie leisten einen Beitrag zur bestmöglichen Lebensqualität der Patientinnen/Patienten und unterstützten die kontinuierliche Betreuung sowie die Übergänge zwischen Versorgungsangeboten. Dabei bieten sie mitmenschliche Begleitung in der Zeit der Krankheit, des Abschieds und der Trauer und tragen somit wesentlich zur psychosozialen und emotionalen Entlastung von Palliativpatientinnen/-patienten und deren An- und Zugehörigen bei. Die Koordination in den Hospizteams erfolgt über hauptamtliche Fachkräfte.
Investitionsförderungen für Pflege- und Betreuungseinrichtungen in Tirol
Tirol
Das Land Tirol stellt zur Unterstützung der Investitionen in Zusammenhang mit dem Ausbau, dem Aufbau und der Sicherung von Pflege- und Betreuungsdienstleistungen in Tirol Fördermittel zur Verfügung. Im Rahmen dieser Maßnahme werden folgende Inhalte gefördert: Neuerrichtung von Alten- und Pflegeheimen, Schwerpunktpflegeeinrichtungen sowie in den Versorgungsregionen 72, 73 und 74 sowie von Kurzzeitpflege-, Übergangs/qualifizierter Kurzzeitpflege-/qualifizierter Nachsorge und Tagespflegeeinrichtungen jeweils im Ausmaß der im Strukturplan Pflege 2023 – 2033 dafür die vorgesehenen Plätze, und von Stützpunkten für mobile Pflege- und Betreuungsdienstleistungen Zu- und Ausbauten von Alten- und Pflegeheimen sowie von Kurzzeitpflege-, Übergangspflege- und Tagespflegeeinrichtungen und von Stützpunkten für mobile Pflege- und Betreuungsdienstleistungen Generalsanierungen von Alten- und Pflegeheimen sowie von Kurzzeitpflege-, Übergangspflege/qualifizierter Kurzzeitpflege-/qualifizierter Nachsorge und Tagespflegeeinrichtungen und von Stützpunkten für mobile Pflege- und Betreuungsdienstleistungen Pilotprojekte im Bereich der Pflege und Betreuung zur Erprobung neuer und alternativer Angebote Studien- und Forschungsaufträge mit dem Ziel einer Verbesserung bzw. Zusammenführung der Versorgungsstrukturen in der Pflege und Betreuung innerhalb einer (Planungs)Region Soforthilfemaßnahmen für investive Zwecke nach unvorhergesehenen Katastrophen in Alten- und Pflegeheimen wie beispielsweise nach einem Großbrand.
Wohnen im Alter
Burgenland
Diese Förderung schafft die Rahmenbedingungen für Förderungen von Leistungen im Rahmen des „Wohnen im Alter“ an regionalen Pflege- und Betreuungsstützpunkten im Burgenland. Leistungen im Rahmen des Wohnen im Alter umfassen: Ansprechpersonen insbesondere für Information und Beratung in pflegerischen und organisatorischen Angelegenheiten sowie im Rahmen erforderlicher Pflege- und Betreuungstätigkeiten innerhalb der Öffnungszeiten der Seniorentagesbetreuung; Unterstützung bei Alltagserfordernissen innerhalb der Öffnungszeiten der Seniorentagesbetreuung; Sicherstellung der durchgehenden Erreichbarkeit in Form eines Bereitschaftsdienstes; kostenloser Besuch der Seniorentagesbetreuung samt Teilnahme am Aktivitätenprogramm innerhalb der Öffnungszeiten inklusive kostenloser Verpflegung im Ausmaß einer warmen Mahlzeit sowie zwei Jausen pro Tag und Getränkeversorgung; Gewährleistung einer barrierefreien und nach Wunsch standardisiert möblierten Wohnungseinheit mit Zugang zu Telekommunikationsmitteln (TV-Anschluss, Internetanschluss); Inanspruchnahme von Wahlleistungen oder Zusatzpaketen. Wahlleistungen, erbracht von Leistungserbringern, sind direkt an die Leistungserbringer und Zusatzpakete gemeinsam mit dem Grundleistungspaket an die Betriebsführerinnen auf Namen und Rechnung des Landes zu bezahlen. Als Zusatzpakete können optional je nach Bedarf Vollverpflegung, Wäscheservice, Wohnungsreinigung und bedarfsgerechte individuelle Betreuung durch qualifiziertes Pflegepersonal hinzugebucht werden. Weitere Wahlleistungen durch externe Leistungserbringer sind möglich.