Refundierung der Entgelterhöhung für das Pflege- und Betreuungspersonal gem. § 3 Abs. 2 Z 3 PFG Link zur Förderung kopieren

Gemäß § 3 Abs. 2 Z 3 PFG gewährt der Bund den Ländern einen Zweckzuschuss für die Fortführung der Erhöhung des Entgelts von Pflege- und Betreuungspersonal, die im Sinne des § 3 EEZG im Jahr 2023 erbracht wurde. Das Land Wien - Strategische Gesundheitsversorgung (MA 24) leitet im Auftrag des Landes Wien die hierfür zur Verfügung gestellten Bundesmittel an Krankenanstalten weiter. Die Refundierung erfolgt aufgrund des PFG und der "Richtlinie zur Umsetzung und Abrechnung des Zuschusses nach § 3 Abs. 2 Z 3 PFG (ehemals EEZG)". 

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Wien - Strategische Gesundheitsversorgung (MA 24)
Brigittenauer Lände 50-54, Stg. 2, 5. Stock
1200 Wien
+43 1 4000 84200
post@ma24.wien.gv.at
https://www.wien.gv.at/

Rechtsgrundlage

§ 3 Abs 2 Z 3 Pflegefondsgesetz; Richtlinie zur Umsetzung und Abrechnung des Zuschusses nach § 3 Abs. 2 Z 3 PFG (ehemals EEZG)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1070069