Zielgruppe:
- Kranken- und Kuranstalten gemäß Bundesgesetzes über Krankenanstalten und Kuranstalten, BGBI. Nr. 1/1957, sowie
- Kranken- und Kuranstalten nach landesgesetzlichen Regelungen
Personenkreis:
Die Zulage der außerordentlichen Entgelterhöhungen gebührt folgenden Berufsgruppen des Pflege- und Betreuungspersonals:
1. Angehörige des gehobenen Dienstes der Gesundheits- und Krankenpflege
2. Angehörige der Pflegefachassistenz
3. Angehörige der Pflegeassistenz nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz - GuKG, BGBI. 1 Nr. 108/1997
4. Diplom-Sozialbetreuer*innen
5. Fach-Sozialbetreuer*innen
6. Heimhelfer*innen
nach der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über Sozialbetreuungsberufe, BGBI. I Nr. 55/2005.
Das Pflege- und Betreuungspersonal muss für die Auszahlung für das Jahr 2024 im Jahr 2024 zumindest ein Kalendermonat durchgehend wie folgt beschäftigt sein:
1. bei Krankenanstalten und Kuranstalten gemäß dem Bundesgesetz über
Krankenanstalten und Kuranstalten, BGBI. Nr. 1/1957, sowie
2. in Kranken- und Kuranstalten nach landesgesetzlichen Regelungen
Es gelten die gleichen Voraussetzungen für das Jahr 2025.
Die Antragstellenden haben dem Antrag folgende Unterlagen beizulegen:
- Auflistung Summe Vollzeitäquivalent und Köpfe (unterteilt in Vollzeit/Teilzeit, unterteilt in weiblich und männlich) sowie die Summe an rückzuerstattenden Kosten an Entgelterhöhungen gegliedert nach Berufsgruppenzugehörigkeit ,
- unterfertigte Selbsterklärung der Antragstellenden über die Auszahlung der außerordentlichen Entgelterhöhung,
- eine Bestätigung, dass die Entgelterhöhung gegenüber den begünstigten Personen gesondert am Lohn-/Gehaltszettel ausgewiesen wird.
- Für alle Einrichtungen für die weder die DO 1994, die VBO 1995, das W-BedG, noch der SWÖ-KV zur Anwendung gelangt: die entgeltgestaltende Vorschrift, die den jeweiligen Dienstgeber bzw. die jeweilige Dienstgeberin zur Zahlung der Zulage an das Pflege- und Betreuungspersonal verpflichtet
- Die Antragsstellung hat unter Verwendung der vorgegebenen Mustervorlagen (z.B. Excel Tabelle) zu erfolgen.